Beihilfeversicherung PRIMO B

PKV für Beamte & Beihilfeberechtigte

Spitzenleistungen für alle, die sich tagtäglich für andere stark machen.

Ihre Vorteile

  • Freie Arztwahl
  • Privatärztliche Behandlung im Krankenhaus
  • Einreichung Ihrer Rechnungen bequem per Hallesche4u-App
  • Attraktive Beitragsrückerstattung von 6 Monatsbeiträgen bei Beamtenanwärtern und bis zu 4,5 Monatsbeiträgen bei Beamten

Wählen Sie Ihre private Krankenversicherung

Die Beihilfeversicherung im Überblick
Optimaler Schutz zum günstigen Preis

Tarif PRIMO B

Krankenversicherung auf höchstem Niveau

Tarif C.Select


Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Mit unseren Sonderbedingungen für Beamtenanwärter zu Tarif PRIMO B oder zum Tarifwerk C.Select profitieren Sie während Ihrer Ausbildungszeit von besonders günstigen Beiträgen zur Krankenversicherung für Beamte. Nach der Ausbildung ist eine Weiterversicherung in Tarif PRIMO B oder im Tarifwerk C.Select möglich. 

Ihr Vorteil:

  • Keine erneute Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten.
  • Besonders hohe Beitragsrückerstattung von sechs Monatsbeiträgen, wenn Sie keine Rechnungen einreichen (anteilig bei unterjährigem Versicherungsbeginn).

Wer von den Sonderbedingungen profitiert:

  • Alle Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter bis zu einem Eintrittsalter von 33 Jahren
  • Ehepartner, die bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind, ebenfalls bis zu einem Eintrittsalter von 33 Jahren

Unterlagen zum Download:

Infoblatt Sonderbedingungen PRIMO B für Beamtenanwärter

Infoblatt Sonderbedingungen Tarifwerk C.Select für Beamtenanwärter

Sonderbedingungen für Beamtenanwärter zu den Tarifen PRIMO B, BE, CG und KH


Beilhilfe-Lücken schließen!

Mit dem Beihilfeergänzungstarif BE schließen Sie bestehende Lücken in Ihrer Beihilfe für Sehhilfen, Heilpraktiker, zahntechnische Material- und Laborkosten sowie beim Kurtagegeld. Tarif BE ist mit allen Tarifen für Beamte der Hallesche kombinierbar und für jedes Bundesland (außer Hessen und Bremen) abschließbar. 

Wir sind ausgezeichnet!

 


Ergänzende Produkte zu unserer privaten Krankenversicherung

Ergänzen Sie Ihre private Krankenversicherung für Selbstständige, freie Berufe und Angestellte mit folgenden Bausteinen: 

Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine private Krankenvoll­versicherung zu!


Informationen zur Beihilfeversicherung

Als Beamter haben Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrem Gesundheitsschutz für die private Krankenversicherung zu entscheiden. Der Umfang Ihres Beihilfeanspruchs hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab und kann daher unterschiedlich hoch sein. Der Staat beteiligt sich mit mindestens 50 %. Die restlichen Krankheitskosten können Sie zum jeweils passenden Prozentsatz mit den Tarifen der Hallesche absichern. Die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs können Sie unten in den Informationen zu den Beihilfeverordnungen nachlesen. 

Grafik Beihilfeleistung + Beihilfeergänzung und PKV-Leistung

Abweichungen bestehen in:

  • Bund, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt: Bemessungssatz in der Elternzeit auch beim ersten Kind 70 %.
  • Bremen: Beamtenanwärter und Beamte erhalten Beihilfe wie oben,  Pensionäre erhalten familienbezogene Bemessungssätze.
  • Hessen: Beamtenanwärter erhalten 70 % ambulant/Zahn und 85 % stationär. Beamte und Pensionäre erhalten familienbezogene Bemessungssätze.
  • Baden-Württemberg: Beamte mit drei und mehr Kindern erhalten dauerhaft 70 % Beihilfe, auch wenn Kindergeld entfällt.
  • Sachsen: Die Beihilfe für Beamte erhöht sich bei einem Kind (mit Kindergeldanspruch) von 50% auf 70%. Bei zwei oder mehr Kindern erhöht sich die Beihilfe für den Beamten dauerhaft auf 90%. Für Ehepartner und Kinder beträgt die Beihilfe  90% - deren Krankenversicherungsbeiträge werden zudem auf Antrag von der Beihilfe weitgehend übernommen. Versorgungsempfänger erhalten 70%, sofern sie jedoch als Beamte 90% Beihilfe erhalten haben, erhalten sie weiterhin 90%. 
  • Schleswig-Holstein: Ab zwei Kindern (mit Kindergeldanspruch) beträgt die Beihilfe für den berücksichtigungsfähige Ehepartner 90%. Ab drei Kindern (mit Kindergeldanspruch) beträgt die Beihilfe auch für die Kinder 90%.  


Informationen zu den Beihilfeverordnungen

Folgend finden Sie alle wichtigen Informationen sowie weiterführende Links zu den Beihilferegelungen des Bundes und der 16 Länder im Überblick.

Tipp: Sie können sich die Beratungsblätter zu den Beihilferegelungen des Bundes und der Länder auch als ein Dokument hier herunterladen. Zusätzlich finden Sie eine Übersicht der Beihilfeverordnungen in tabellarischer Form hier

 
Letzte Änderungen

In folgenden Beihilfeverordnungen gab es zuletzt Änderungen (alle Details unten stehend im jeweiligen Reiter):

  • Umfangreiche Änderungen in Sachsen sowie Änderung der Einkommensgrenze beim Bund, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (Januar 2024)
  • Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen (Februar 2023) sowie in Schleswig-Holstein nur zur GKV unter bestimmten Voraussetzungen (Januar 2024)

    Sollten Links fehlerhaft sein oder Unstimmigkeiten auftreten bitten wir um Hinweise per E-Mail.