Für Tarife/Tarifkombinationen der Krankenvollversicherung bieten wir eine Beitragsrückerstattung an. Welche Tarife das in Ihrem konkreten Fall sind, finden Sie auf der Information zur Beitragsrückerstattung, die wir jährlich im Frühjahr an Sie versenden.
Folgende Tarife der Krankheitskostenvollversicherung sind von der Beitragsrückerstattung ausgenommen: Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif.
Außerdem ist für Krankentagegeld-Tarife, Tarife zur Pflegeversicherung, für befristete Krankheitskosten-Vollversicherungen (Hi.Medical, Hi.Dental) sowie Zusatzversicherungen keine Beitragsrückerstattung vorgesehen.
Folgende Tarife der Krankheitskostenvollversicherung sind von der Beitragsrückerstattung ausgenommen: Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif.
Außerdem ist für Krankentagegeld-Tarife, Tarife zur Pflegeversicherung, für befristete Krankheitskosten-Vollversicherungen (Hi.Medical, Hi.Dental) sowie Zusatzversicherungen keine Beitragsrückerstattung vorgesehen.