Mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – auch „Apps auf Rezept“ genannt – bekommen Patienten hilfreiche digitale Technologien für ihre Gesundheit an die Hand. DiGA können flexibel, etwa über das Smartphone oder Tablet, genutzt werden. Sie sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse (I oder IIa) und unterstützen dabei, Krankheiten bzw. Verletzungen und Behinderungen zu erkennen, zu lindern oder zu kompensieren. Selbstverständlich wurden die Apps hinsichtlich ihrer Qualität und Funktion, aber auch bezüglich Datensicherheit und Datenschutz geprüft und vom Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel (BfArM) zugelassen. Bei entsprechender Diagnose haben Ärzte und Psychotherapeuten die Möglichkeit ihren Patienten DiGA zu verordnen. Beispielsweise gibt es hier die „somnio App“ zur Behandlung von Schlafstörungen oder die „elevida App“ für Patienten mit Multipler Sklerose. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Lösungen für diese und weitere unterschiedlichste Krankheitsbilder.
Digitale Gesundheitsanwendungen haben wir zum 01.01.2022 als festen Leistungsbestandteil in die Tarifbedingungen der Vollversicherungstarife mit aufgenommen. Leistungsansprüche ergeben sich aus dem individuellen Versicherungsvertrag. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Service-Telefon.
Die Hallesche Krankenversicherung hat keinen Zugang zu den in der DiGA gespeicherten Daten.