Angebot zur Erhöhung Ihres Krankentagegeldes
Hier haben wir für Sie Fragen & Antworten zum Angebot zur Erhöhung Ihres Krankentagegeldes im Jahr 2022 zusammengestellt:
Mit Ihrem Krankentagegeld sichern Sie Ihr Einkommen für den Fall einer längeren Krankheit ab. Dabei sollten Sie regelmäßig prüfen, ob die abgesicherte Höhe Ihrem Bedarf entspricht.
 
Ist Ihr Einkommen seit der letzten Krankentagegeld-Erhöhung gestiegen, können Sie Ihre Krankentagegeldhöhe jetzt ganz einfach um 300 € im Monat erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung!
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2. Wie kann die Erhöhung in Anspruch genommen werden?
Sie haben mit unserem schriftlichen Angebot eine Antwort-Postkarte erhalten, mit der Sie die Erhöhung beantragen können.
Bitte senden Sie uns diese Postkarte unterschrieben bis zum 16.09.2022 auf einem der folgenden Wege zurück:

  • mit dem frankierten Rückumschlag,
  • per E-Mail an service@hallesche.de oder
  • über unsere hallesche4u-App
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3. Erhalte ich von der Hallesche eine Bestätigung, wenn ich die Krankentagegeld-Erhöhung in Anspruch nehme?
Ja, nach Erhalt Ihres Antwort-Coupons erhöhen wir Ihr Krankentagegeld um 300 € pro Monat (bzw. 10 € pro Tag) zum 01.10.2022.
Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung sowie den neuen Versicherungsschein.
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5. Welche Möglichkeiten habe ich zur Krankentagegeld-Erhöhung generell?
Erhöht sich Ihr Nettoeinkommen, so kann das Krankentagegeld im Verhältnis der Steigerung des Nettoeinkommens auf Ihren Antrag hin erhöht werden. Dazu ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, sofern Sie Ihren Antrag innerhalb von 2 Monaten nach der Gehaltserhöhung zum nächsten Monatsersten stellen.

Eine Erhöhung des Krankentagegeldes ohne Gehaltssteigerung oder in einem anderen Verhältnis als der Steigerung Ihres Gehalts ist auf Antrag (mit Beantwortung von Gesundheitsfragen) möglich. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.
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6. Welche Krankentagegeldhöhe darf nicht überschritten werden?
Eine Überversicherung soll ausgeschlossen werden. Daher findet sich auf der Postkarte der Hinweis, dass das neue Krankentagegeld höchstens dem Nettoeinkommen gemäß Tarifbedingungen entsprechen darf. Unsere Definition zum „Nettoeinkommen“ lautet:

Arbeitnehmer:

80% der einkommensteuerrechtlichen Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (Bruttoarbeitslohn). Hierbei werden ausschließlich Geldleistungen des Arbeitgebers berücksichtigt, soweit diese vertraglich vereinbart sind und dem Arbeitnehmer regelmäßig – mindestens jährlich – bezahlt werden.

für selbstständig Tätige:

80% des einkommensteuerrechtlichen Gewinns aus dieser selbstständigen Tätigkeit (ermittelt nach Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

Vorteile und Leistungen der Krankentagegeld Versicherung

Informationen finden Sie hier