Wichtige Hinweise
• Eine Überweisung / Barauszahlung des Anspruchs ist leider nicht möglich.
• Die Meldung muss bis spätestens 30.6. des auf die angefallenen Ausfallzeiten folgenden Jahres gegenüber der Hallesche erfolgen (maßgeblich ist der Tag, an dem die Meldung bei der Hallesche eingeht).
Bitte beachten Sie, dass bei verspäteten Meldungen keine Verrechnungen von eventuellen Ansprüchen gewährt werden können.