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Allgemeine Angaben

Bitte geben Sie den Namen der Person an, mit der wir Kontakt aufnehmen dürfen.
Geben Sie hier bitte Ihre 4-stellige alphanumerische Verwaltungseinheitsnummer an. Die Verwaltungseinheitsnummer finden Sie auf Ihrem Vertrag mit der Hallesche. Bei mehreren Verwaltungseinheiten bitte je Verwaltungseinheit eine separate Meldung abschicken.

Erforderliche Angaben zur Prüfung

Das Jahr, in dem Ausfallzeiten auf Grund Krankheit/Unfalls, Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz oder Familienpflegezeitgesetz angefallen sind.
Es wurden keine Ergebnisse zu Ihrem Suchbegriff gefunden!
2024
Die Gesamtzahl der entgeltfreien vollen Monate wegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit/Unfalls, Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetzt oder Familiengesetz. Angefangene Monate zählen nicht dazu!
Monate
Wichtige Hinweise

• Eine Überweisung / Barauszahlung des Anspruchs ist leider nicht möglich.
• Die Meldung muss bis spätestens 30.6. des auf die angefallenen Ausfallzeiten folgenden Jahres gegenüber der Hallesche erfolgen (maßgeblich ist der Tag, an dem die Meldung bei der Hallesche eingeht).
Bitte beachten Sie, dass bei verspäteten Meldungen keine Verrechnungen von eventuellen Ansprüchen gewährt werden können.
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