Hauptversicherte sind Arbeitnehmer oder Mitglieder, für die deren Arbeitgeber bzw. der Versicherungsnehmer mit der HALLESCHE einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen hat. Somit können zum Beispiel Ehepartner nicht als Hauptversicherte, sondern ausschließlich als mitversicherte Personen, angemeldet werden.
Der Hauptversicherte ist die Person, auf dessen Namen das Versicherungsverhältnis eingetragen wird und durch den die Beitragszahlung erfolgt. Der Hauptversicherte muss dabei nicht unbedingt selbst versichert werden, er kann das Versicherungsverhältnis i.d.R. auch für andere Personen (Ehegatten / Lebenspartner / Lebensgefährten und Kinder) abschließen.