- Bestehen einer arbeitsvertraglichen Regelungen zur bKV aus der hervorgeht, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann
- Arbeitgeber muss Versicherungsnehmer für seine Arbeitnehmer sein
- Arbeitgeber muss die Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen zahlen
Im § 8 des EStG wurde der Absatz 4 zur Klarstellung der Zusätzlichkeitsvoraussetzungen für die Anwendung des Sachbezugs hinzugefügt:
- Die Leistung (Sachbezug) darf nicht auf den Anspruch auf ohnehin geschuldeten Arbeitslohn angerechnet werden
- Der Anspruch auf Arbeitslohn darf nicht zugunsten des Sachbezugs herabgesetzt werden
- Die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung darf nicht anstelle einer bereits getroffenen, künftigen Lohn- oder Gehaltserhöhung gewährt werden
- Bei Wegfall der Sachbezugsleistung darf der Arbeitslohn nicht um diesen Wert erhöht werden
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem Schreiben vom 15. März 2022 bestätigt, dass die Gewährung von Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungsschutz bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherung und Beitragszahlung durch den Arbeitgeber im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG als Sachbezug gewertet wird (Randziffer 6).
Der Bundesrat hat in seiner 998. Sitzung am 18. Dezember 2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2020 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 zuzustimmen.