Dann ist es wichtig, dass Sie die entsprechenden Beschäftigten mit einem zuverlässigen Krankenversicherungsschutz ausstatten. Denn aufgrund einer gesetzlichen Fürsorgepflicht (§ 618 BGB, § 17 SGB V) haften Sie als Arbeitgeber für alle Behandlungskosten, die während des Auslandsaufenthaltes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie gegebenenfalls mitreisende Familienangehörige entstehen.
Schutz vor hohen Restkosten
Die gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Beschäftigten erstattet nur die Behandlungskosten, die fiktiv in Deutschland angefallen wären. Hier können hohe Restkosten verbleiben. So kostet z. B. eine Blinddarmentfernung in Deutschland rund 3.000 bis 4.000 €, in der Schweiz ca. 7.000 € und in den USA sogar rund 13.000 €. Bei schweren Erkrankungen oder unfallbedingten Kosten können die Haftungsrisiken für den Arbeitgeber schnell sechsstellige Eurobeträge erreichen und so existenziell bedrohlich werden.
Umfassender Schutz für Sie und Ihre Mitarbeitenden
Mit unseren speziellen "Hi.World"-Auslandstarifen im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages sind Ihre Mitarbeitenden bestens abgesichert und Sie vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken geschützt.
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