Das Prinzip
Die Direktversicherung wird von Ihnen zugunsten Ihrer Mitarbeitenden abgeschlossen und ist eine ganz normale Rentenversicherung. Die Beiträge können von Ihren Mitarbeitenden (per Entgeltumwandlung), von Ihnen oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Hier ist das Prinzip noch einmal umfassend erläutert.
Vorteile für Ihre Mitarbeitenden
Bei der arbeitgeberfinanzierten Variante freuen sich Ihre Mitarbeitenden sicher am meisten.
- Sie schließen für Ihre Mitarbeitenden eine Direktversicherung ab.
- Ihr Unternehmen übernimmt die Beiträge für diese zusätzliche Altersversorgung.
- Die Beiträge zur Direktversicherung sind für Ihr Unternehmen Betriebsausgaben.
- Ihre Mitarbeitenden bekommen im Alter aus der Direktversicherung eine lebenslange Rente.
- Die zusätzliche Betriebsrente steigert Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und die Motivation Ihrer Belegschaft.
Die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung funktioniert wie die arbeitgeberfinanzierte Variante – mit einem Unterschied: Ihre Mitarbeitenden übernehmen wirtschaftlich die Beiträge. Sie müssen als Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungsvereinbarungen 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen.*
*In Tarifverträgen kann von dieser gesetzlichen Regelung abgewichen werden.Steuer- und Sozialversicherungsersparnis
- Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei. 2024 entspricht dies einem jährlichen Betrag von 7.248 € pro Mitarbeitenden.
- Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind zudem sozialversicherungsfrei.
- Erst im Rentenalter muss die Leistung aus der Direktversicherung versteuert werden, mit dem dann in der Regel niedrigeren Steuersatz. Zudem besteht für Arbeitnehmer, die Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, für Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner sowie zur Pflegeversicherung. Es gibt einen Krankenversicherungsfreibetrag für Betriebsrenten, so dass der Arbeitnehmer erst Leistungen über monatlich 176,75 € (2024) verbeitragen muss.