Betriebliche Krankenversicherung
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Ab wie vielen Personen kann ein Gruppenversicherungsvertrag zur bKV geschlossen werden?
  • Wie in der sonstigen Gruppenversicherung auch, müssen in der bKV mindestens 10 Mitarbeiter versichert werden.
  • Wird ausschließlich das Krankentagegeld (Tarif bKV-KT) abgesichert, sind mindestens 50 Mitarbeiter im Tarif abzusichern.
  • Gibt die Firma oder alle Mitarbeiter eine Dienstobliegenheitserklärung ab, kann ein Gruppenvertrag nach Tarif bKV-KT ab 20 Mitarbeitern geschlossen werden.
In der bKV können grundsätzlich alle Mitarbeiter versichert werden. Hierzu gehören auch Azubis, Mitarbeiter mit befristeten oder Teilzeit-Arbeitsverträgen sowie geringfügig entlohnte Beschäftigte.

Des Weiteren können Mitarbeiter in Altersteilzeitverträgen und Rentner, die eine Betriebsrente beziehen versichert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass weiterhin eine rechtliche Verbindung zum Arbeitgeber besteht.
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Können Familienangehörige mitversichert werden?

Nach bKV-Tarifen versicherte Mitarbeitende können ihre Ehegatten / Lebensgefährten und Kinder nach gleichartigen Tarifen, sogen. ZbKV-Tarifen mitversichern. Grundsätzlich muss der Versicherungsschutz der Mitarbeitenden und Angehörigen identisch sein. Es gibt jedoch Tarife, die nur für Mitarbeitende angeboten werden und Familienangehörigen somit nicht zur Verfügung stehen. Die ZbKV-Tarife werden von den Mitarbeitenden selbst finanziert. Interessierte Mitarbeitende wenden sich bitte an Ihren Arbeitgeber. 

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Müssen alle Mitarbeiter nach den gleichen Tarifen versichert werden?
Art und Umfang des Versicherungsschutzes müssen innerhalb eines definierten Personenkreises für alle Mitarbeiter gleich sein. Dies ist schon aus organisatorischen Gründen (z. B. Anmeldung) erforderlich.