Bei erstmaliger Antragstellung sowie bei jeglichen Änderungen zu den bisher gemachten unten stehenden Angaben, reichen Sie bitte einen vollständig ausgefüllten Beihilfeantrag (lange Version – BGR 23) ein.
Die im Beihilfeantrag gemachten Angaben bilden - neben den uns von Ihrem Arbeitgeber/Dienstherrn bekannt gegebenen, personenbezogenen Daten - die Grundlage für die Festsetzung der Höhe und des Umfanges Ihrer Beihilfeansprüche.
Bei Folge-Antragstellungen ohne Änderungen zu den bisher gemachten Angaben verwenden Sie bitte zur Einreichung von Kostenbelegen und sonstigen Nachweisen den Beihilfe-Kurzantrag (kurze Version – LG 800).
Mit jeder Leistungsabrechnung erhalten Sie automatisch einen Beihilfe-Kurzantrag.
Bitte reichen Sie uns auch bei der Einreichung von Kostenbelegen und sonstigen Nachweisen per Rechnungs-App unter Nutzung der Fotofunktion einen ausgefüllten Beihilfeantrag mit ein.
Hinweise
Antragsfrist:
Eine Beihilfe darf nur gewährt werden, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dem Entstehen der Aufwendungen, spätestens ein Jahr nach der ersten Rechnungsstellung, beantragt wird.
Elektronische Datenerfassung:
Alle Posteingänge werden elektronisch erfasst; die Originale werden dabei nach den geltenden datenrechtlichen Bestimmungen "vernichtet". Nach dem geltenden Beihilferecht ist eine Rücksendung von Belegen allenfalls nur noch als Nachdruck aus unserem elektronischen Archiv möglich; dies wiederum jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch in begründeten Ausnahmefällen.
Nur Kopien einreichen:
Bitte reichen Sie uns ausschließlich Kopien Ihrer Belege (Rechnungen, Bescheinigungen usw.) ein. Achten Sie bitte darauf, jeweils immer nur 1 Kopie pro Kostenbeleg oder sonstigem Nachweis einzureichen (bitte nicht mehrere Belege auf eine Seite zusammenkopieren und nur gut lesbare Kopien einreichen).