Frau cremt sich mit Sonnenschutz ein

Zusatzversicherung für Brille, Zähne, Heilpraktiker & Co.

Schützen Sie Ihre Gesundheit richtig, nicht irgendwie.

Minimieren Sie zahlreiche Leistungslücken der gesetzlichen Krankenkasse auf einen Schlag


Es gibt viele Gründe, den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu ergänzen:

  • Die gesetzlichen Kassen zahlen für Zahnersatz lediglich einen am Befund orientierten Festzuschuss auf Basis der einfachen Ausführung, abhängig von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (Bonusheft). 
  • Für Brillen oder Kontaktlinsen tragen Sie die gesamten Kosten selbst. Einzige Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Versicherte mit schwereren Sehbeeinträchtigungen. 
  • Bei einer Auslandsreise übernimmt die GKV teilweise die Kosten, jedoch nur in bestimmten Ländern und nicht für den Krankenrücktransport.
  • In der GKV müssen Sie zu allen Hilfsmitteln zuzahlen. 
  • Auch Kosten für eine gezielte Behandlung im Ausland werden von der GKV nicht immer vollständig übernommen. 
  • Nur in Ausnahmefällen wird Ihnen der Besuch beim Heilpraktiker von der GKV bezahlt. 
  • Grundsätzlich keine Leistung für ein zusätzliches Kurtagegeld
  • Eingeschränkte Leistungen für Inlays (nur im Rahmen der GKV-Regelversorgung).
  • Zuzahlung im Krankenhaus für GKV-Versicherte: 10 € pro Tag – für bis zu 28 Tage pro Jahr.
  • Um 21 % oder mehr verringert sich Ihr Netto-Einkommen als Angestellter bei Krankheit oder Unfall ab dem 43. Krankheitstag.

Profitieren Sie von zahlreichen Mehrleistungen

Ambulanter Schutz (Tarif AE.1)  
Zahnersatz 30 %, zusammen mit Vorleistung anderer Kostenträger 80 % 
Brille oder Kontaktlinsen  200 € alle 2 Jahre bei Dioptrienänderung von mind. 0,5, sonst alle 3 Jahre 
Auslandsreise-Schutz (Inklusive Mehrkosten für medizinisch notwendigen Rücktransport)   100 % (nach Vorleistung der GKV und anderer Kostenträger) 
 
Mehr ambulanter Schutz (Tarif AE.2)
Leistungen wie Tarif AE.1 erweitert um:  
Hilfsmittel  100 % bis 1.100 € pro Jahr (nach Vorleistung der GKV) 
Gezielte Behandlung im Ausland (wenn im Inland nicht möglich)  100 % (nach Vorleistung der GKV) 
Noch mehr ambulanter Schutz (Tarif AE.3)  Leistungen wie Tarif AE.2 erweitert um:
Heilpraktiker   50 % (bis 260 € Rechnungsbetrag im 1., 520 € im 2. und 780 € ab dem 3. Kalenderjahr)
Kur-/Sanatorium  11 € pro Tag für max. 21 Tage 
Inlays   30 %, zusammen mit Vorleistung anderer Kostenträger 80 % 

 

Krankenhaustagegeld (Tarif KH.10)
Ab dem ersten Tag im Krankenhaus erhalten Sie täglich ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 €, auch über den 28. Tag hinaus. 

 

Krankentagegeld (Tarif Krankengeld.plus)
Krankengeld.plus füllt Ihre Einkommenslücke und zahlt immer dann, wenn Sie von der GKV oder anderen gesetzlichen Sozialversicherungsträgern Krankengeld erhalten. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie bis zu 30 € täglich – das entspricht bis zu 900 € im Monat. Auch wenn Sie arbeitsunfähig sind, weil Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern müssen, stockt Krankengeld.plus das gesetzliche Krankengeld auf.  


Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus den Versicherungsbedingungen ergibt.