Es gibt viele Gründe, den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu ergänzen:
Ambulanter Schutz (Tarif AE.1) | |
Zahnersatz | 30 %, zusammen mit Vorleistung anderer Kostenträger 80 % |
Brille oder Kontaktlinsen | 200 € alle 2 Jahre bei Dioptrienänderung von mind. 0,5, sonst alle 3 Jahre |
Auslandsreise-Schutz (Inklusive Mehrkosten für medizinisch notwendigen Rücktransport) | 100 % (nach Vorleistung der GKV und anderer Kostenträger) |
Mehr ambulanter Schutz (Tarif AE.2) | |
Leistungen wie Tarif AE.1 erweitert um: | |
Hilfsmittel | 100 % bis 1.100 € pro Jahr (nach Vorleistung der GKV) |
Gezielte Behandlung im Ausland (wenn im Inland nicht möglich) | 100 % (nach Vorleistung der GKV) |
Noch mehr ambulanter Schutz (Tarif AE.3) | Leistungen wie Tarif AE.2 erweitert um: |
Heilpraktiker | 50 % (bis 260 € Rechnungsbetrag im 1., 520 € im 2. und 780 € ab dem 3. Kalenderjahr) |
Kur-/Sanatorium | 11 € pro Tag für max. 21 Tage |
Inlays | 30 %, zusammen mit Vorleistung anderer Kostenträger 80 % |
Krankenhaustagegeld (Tarif KH.10)
Ab dem ersten Tag im Krankenhaus erhalten Sie täglich ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 €, auch über den 28. Tag hinaus.
Krankentagegeld (Tarif Krankengeld.plus)
Krankengeld.plus füllt Ihre Einkommenslücke und zahlt immer dann, wenn Sie von der GKV oder anderen gesetzlichen Sozialversicherungsträgern Krankengeld erhalten. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie bis zu 30 € täglich – das entspricht bis zu 900 € im Monat. Auch wenn Sie arbeitsunfähig sind, weil Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern müssen, stockt Krankengeld.plus das gesetzliche Krankengeld auf.