Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung

Die Turbulenzen im Leben meistern!

Kostenfalle im Pflegefall

Die Leistung der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung reicht in der Regel bei Weitem nicht aus, um die durchschnittlich anfallenden Kosten für die Pflege abzudecken. Als Folge entsteht eine erhebliche finanzielle Lücke, die von der pflegebedürftigen Person und deren Angehörigen getragen werden muss. Im Durchschnitt dauert ein Pflegefall 7 Jahre. Dabei entstehen Kosten weit im sechsstelligen Bereich!


Marc führt ein selbstbestimmtes Leben ...

Marc (41), selbstständiger IT-Profi, lebt mit seiner Frau und zwei Kindern erst seit Kurzem im neuen Haus. Sein Einkommen reicht aus, um neben dem Eigentum auch noch seine Hobbys nicht aufzugeben und mit der Familie auf Reisen zu gehen.

Nettoeinkommen Ehemann 3.000 €
Nettoeinkommen Ehefrau 1.000 €
Kindergeld     500 €
Gesamteinkommen 4.500 €
Pauschale Ausgaben 4.000 €
Die Familie kann monatlich sparen!     500 €


Die Familie hat im Jahr eine finanzielle Lücke von 27.480 €

... aber nach seinem Unfall?

Kurz darauf hat Marc einen schweren Unfall. Nach der Reha steht fest: Pflegebedürftig in Pflegegrad 3 mit 41 Jahren! Obwohl seine Frau Teilzeit arbeitet, pflegt sie ihn zu Hause. Dennoch geht es nicht ohne umfangreiche Hilfe eines Pflegedienstes. Trotz der Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung bleibt eine deutliche finanzielle Lücke.

 

Erwerbsminderungsrente 1.141 €
Nettoeinkommen der Frau 1.000 €
Kindergeld 500 €
Pflege-Pflichtversicherung 1.432 €
Gesamteinkommen 4.073 €
Pauschale Ausgaben - 4.000 €
Ambulanter Pflegedienst - 2.363 €
Gesamtausgaben - 6.363 €
 Die Familie hat jeden Monat eine finanzielle Lücke
- 2.290 €

Könnten Sie die Pflegelücke schließen?

Nach Abzug der Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung müsste Marc

39.624 €

allein im 1. Jahr aufbringen, wenn er stationär im Pflegeheim "auf der Waldau" in Stuttgart gepflegt werden müsste.

Hinweis: Eigenanteil für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Quelle: AOK-Pflegenavigator, Stand Januar 2024.

Ausgezeichnet abgesichert!


Pflegebedürftigkeit geht jeden etwas an

Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Durch einen schweren Unfall oder eine tückische Erkrankung kann es jeden treffen – schon durch eine kleine Unachtsamkeit im täglichen Leben …
 
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Der Pflegefall kommt oft aus heiterem Himmel
Pflegebedürftig zu werden ist immer ein Schock. Oft passiert es ohne Ankündigung und stellt die Betroffenen sowie die Angehörigen vor eine neue, große Herausforderung. In kurzer Zeit muss die Pflege organisiert sein. So müssen zum Beispiel aufwendige Umbaumaßnahmen im Haus vorgenommen und der Tagesablauf neu strukturiert werden. 
Die Pflegebegutachtung wird von der Pflegekasse in Auftrag gegeben. Pflegebedürftige werden je nach Hilfebedarf von einem Gutachter in die jeweiligen Pflegegrade eingeordnet. Hierfür werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt. Die finanzielle Unterstützung richtet sich dann nach der Einordnung der Pflegegrade. 
Wer auf das Risiko eines Pflegefalls nicht vorbereitet ist, gerät schnell in eine finanzielle Schieflage. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse reichen bei Weitem nicht aus, um die durchschnittlich anfallenden Pflegekosten abzudecken. Daran hat auch die jüngste Pflegereform nichts geändert. Als Folge werden immer mehr Pflegebedürftige zum Sozialfall. 

Finanzielle Sicherheit im Pflegefall mit Tarif OLGAflex

Die flexible Pflegezusatzversicherung OLGAflex bietet Ihnen dank exzellenter Leistungen die maximale Sicherheit im Pflegefall.
  • Top-Absicherung

    Sie können bis zu 4.500 € im Monat absichern (150 € pro Tag)

  • Highlight bei Pflege im Heim
    100 % Leistung bei vollstationärer Pflege bereits ab Pflegegrad 2
  • Extrazahlung: bis zu 9.000 € zusätzlich
    Nach erstmaliger Einstufung in einen der Pflegegrade 4 oder 5 unterstützen wir Sie mit einer zusätzlichen Soforthilfe – und zwar in Höhe des zweifachen versicherten monatlichen Pflegegeldes (60 Tagessätze extra).
  • Unfallhilfe: bis zu 31.500 € zusätzlich
    Tritt die erstmalige Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 aufgrund eines Unfalls ein, erhalten Sie anstelle der Extrazahlung von 60 Tagessätzen insgesamt 210 Tagessätze extra.
  • Werterhaltungsgarantie
    Lebenslange Dynamisierung. Auch im Leistungsfall und unabhängig vom Alter.
  • Beitragsbefreiung in Pflegegrad 4 oder 5
    Die Hallesche verzichtet  auf die Beitragszahlung ab Pflegegrad 4 – bei gleichbleibenden Leistungen. 
  • Weltweit gültig
    Auch über die EU hinaus.
  • 24-Stunden-Organisationsgarantie
    Wir unterstützen Sie bei der Organisation einer Pflegekraft und Haushaltshilfe sowie einem Hausnotruf- und Fahrdienst und vielem mehr innerhalb von 24 Stunden. 
  • Flexible Beitragszahlung
    Die Höhe des Beitrags kann bis zum 60. Lebensjahr individuell festgelegt werden – bei voller Leistung von Anfang an!

Die Leistungen der Pflegezusatzversicherung OLGAflex im Überblick

Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad sowie der Art der Pflege (ambulant/stationär) ab.

Leistung bei ambulant (zuhause) stationär (im Pflegeheim)
Pflegegrad 1 10 %* 10 %*
Pflegegrad 2 30 %* 100 %*
Pflegegrad 3 70 %* 100 %*
Pflegegrad 4 100 %* 100 %*
Pflegegrad 5 100 %* 100 %*
* des versicherten monatlichen Pflegegeldes.
Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus den Versicherungsbedingungen ergibt.

 

Eine Pflegezusatzversicherung bei der Hallesche kostet zum Beispiel:

Alter bei Versicherungsbeginn Versichertes monatliches Pflegegeld Monatlicher Beitrag
25 Jahre* 1.500 € 40,50 €
35 Jahre* 1.500 € 60,00 €
45 Jahre* 1.500 € 89,00 €
*Mann/Frau versichert in Tarif OLGAflex

Flexible Beitragszahlung

Die Pflegezusatzversicherung der Hallesche ermöglicht die optimale Pflegeabsicherung zum flexiblen Beitrag – und das bei voller Leistung ab dem 1. Tag!

So bietet die Hallesche auf Wunsch einen reduzierten Startbeitrag bei voller Leistung von Anfang an. 

Auch während der Vertragslaufzeit können Sie die Höhe Ihres Beitrags zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr individuell festlegen (z. B. bei Eigenheimfinanzierung, Elternzeit, Arbeitslosigkeit). Ohne Leistungseinschränkung und ohne Angabe von Gründen. So kann man sich die volle Pflegevorsorge auch in Lebensphasen leisten, in denen das Geld vorübergehend knapp ist. 




Staatlich geförderter Pflegeschutz mit Tarif FÖRDERbar

Mit dem Tarif FÖRDERbar sichern Sie sich einen staatlichen Zuschuss von 5 € pro Monat bzw. 60 € pro Jahr – das sind bis zu 33 %, die der Staat für Sie übernimmt.

Vorteile von FÖRDERbar

  • Finanzielle Unterstützung in allen Pflegegraden
  • Gleiche Leistung auch bei Pflege durch Ihre Angehörigen
  • Keine Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalls
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Staatlicher Zuschuss von 5 € pro Monat
  • Die staatliche Zulage beantragen wir für Sie

 

Ihre Pflege-Leistung FÖRDERbar

Leistung bei ambulant/stationär
Pflegegrad 1  10 %* 
Pflegegrad 2 20 %*
Pflegegrad 3 30 %*
Pflegegrad 4 50 %*
Pflegegrad 5  100 %*  (mind. 600 € Pflegemonatsgeld)
 * des versicherten Pflegegeldes