Zur Prüfung Ihres Leistungsanspruchs sind wir auf die Einsichtnahme in ärztliche Unterlagen und die Befund- und Behandlungsberichte angewiesen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag einzureichen. Somit können bereits vorab Fragen oder Unklarheiten geklärt werden.