Rechnungen und Kostenvoranschläge prüfen wir im tariflichen Rahmen sowohl auf gebührenrechtliche und rechnerische Übereinstimmung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zudem wird geprüft, ob eine medizinisch notwendige Heilbehandlung vorliegt.
Bei der gebührenrechtlichen Prüfung der eingereichten Rechnungen oder der Kostenvoranschläge erfolgt eine Bewertung, ob die berechneten Leistungen mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übereinstimmen. Ihre Anwendung ist für Ärzte bindend, das heißt, der Arzt ist an die Vorschriften der Gebührenordnung gebunden und kann seine Leistungen nicht nach freiem Ermessen berechnen.
Operation des Grauen Stars (Katarakt)
Operation des Grünen Stars (Glaukom)
Die genannten Augenoperationen werden in der Regel ambulant durchgeführt.