Mann mit Gummiband

Rund um Heilmittel

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Ihrer Heilmittelbehandlung

Heilmittel sind medizinische Leistungen, die von einer Person erbracht und ärztlich verschieben werden. 

Dazu gehören:
  • Physikalische Therapie: zum Beispiel Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen, Fango, Bäder, Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektro- und Lichttherapie
  • Podologische Therapie: zum Beispiel Hornhaut- und Nagelbehandlung an den Füßen
  • Logopädie: zum Beispiel Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
  • Ergotherapie
Wir erstatten die Kosten für Heilmittel, wenn sie medizinisch notwendig sind und ärztlich verschrieben wurden. Außerdem müssen sie von einer Person durchgeführt werden, die einen staatlich anerkannten Beruf im Gesundheits- und Medizinbereich ausübt, wie etwa Krankengymnasten, Masseure, Logopäden oder Ergotherapeuten.

Wir erstatten die Kosten für Heilmittel je nach Ihrem gewählten Versicherungstarif. Die konkreten Leistungen können Sie dem III. Teil der allgemeinen Versicherungsbedingungen oder dem entsprechenden Heilmittelverzeichnis entnehmen. Dort lesen Sie, welche Heilmittelmaßnahmen versichert sind und bis zu welchen Beträgen wir diese anerkennen.

Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Person schon vor Behandlungsbeginn über die Preise. Zeigen Sie ihr dazu am besten das entsprechende Heilmittelverzeichnis.

Bei Beschwerden sollte die Behandlung möglichst bald nach dem Datum der Verordnung beginnen. Wenn mehr als 28 Tage seit dem Verordnungsdatum vergangen sind, ist eine erneute medizinische Bewertung notwendig. Wenn die Behandlung weiterhin erforderlich ist, wird eine neue Verschreibung benötigt.
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Welche Unterlagen brauche ich für die Erstattung?

Folgende Unterlagen brauchen Sie für eine Erstattung:

  • Ärztliche Verordnung mit Verordnungsdatum, Diagnose und den verordneten Heilmitteln
  • Rechnung des Therapeuten mit Ausstelldatum, Behandlungstagen und durchgeführten Maßnahmen je Behandlungstag inkl. den jeweiligen Beträgen der einzelnen Leistungen
 
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Warum fordern wir gegebenenfalls weitere Unterlagen an?
In Einzelfällen können bei medizinischen Fragen auch weitere Befunde notwendig sein. Zur Prüfung Ihres Leistungsanspruchs sind wir auf die Einsichtnahme in ärztliche Unterlagen und die Befund- und Behandlungsberichte angewiesen. Somit können bereits vorab Fragen oder Unklarheiten geklärt werden.
Die Versicherung deckt die medizinisch notwendige Heilbehandlung ab. Diese liegt vor, wenn es nach objektiven medizinischen Erkenntnissen und Befunden zum Zeitpunkt der Durchführung vertretbar war, die Maßnahme als medizinisch notwendig anzusehen (Urteil des Bundesgerichtshofs). Gibt es dazu im Einzelfall Fragen, klären wir, ob die durchgeführten oder verschriebenen Maßnahmen in Bezug auf Art und Umfang medizinisch notwendig sind.

Dabei gilt: Die Meinung Ihres behandelnden Arztes ist wichtig, aber allein nicht ausschlaggebend. Sie muss im Zweifelsfall mit dem jeweils aktuellen fachärztlichen Wissen verglichen werden. Hierfür ziehen wir eine ärztliche Beratung hinzu, welche auf Grundlage Ihrer eingereichten Befunde eine Bewertung vornimmt.