Organe und Gewebe dürfen nur dann entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung des Verstorbenen gefragt.
Damit jeder zu Lebzeiten eine sichere Entscheidung treffen kann, wird er regelmäßig mit neutralen und ergebnisoffenen Informationen versorgt.
Der Gesetzgeber hat sich im Jahr 2020 dafür entschieden, dass die sog. Entscheidungslösung weiterhin gilt.
Die Entscheidung kann wie bisher auf dem Organspendeausweis dokumentiert werden. Im Jahr 2024 soll zudem ein bundesweites, staatliches Online-Register eingeführt werden (genauer Termin noch nicht bekannt). Dann kann jeder Bürger seine Haltung zur Organspende auch auf diese Weise dokumentieren (und auch jederzeit ändern). Die Dokumentationsmöglichkeiten per Ausweis bzw. Online-Register stehen dann wahlweise nebeneinander.