Die Bescheinigung orientiert sich an den Feldern der Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand). So wollen wir es Ihnen leichter machen, die Beträge in Ihre Steuererklärung zu übertragen.
Das Finanzamt akzeptiert nur Beiträge, die Sie tatsächlich aufgewendet haben. Deswegen reduzieren beispielsweise ein Arbeitgeberzuschuss, eine Beitragsrückerstattung oder eine Bonusauszahlung Ihren steuerlich unbegrenzt absetzbaren Beitrag.
Bitte beachten Sie folgende Regeln:
Jeder Einwohner in Deutschland hat eine Steuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt bekommen. Kinder erhalten diese mit ihrer Geburt. Sofern Sie Ihre Steuer-ID nicht kennen, teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern diese auf Anfrage schriftlich mit. Die Steuer-ID ermöglicht es dem Finanzamt, die übermittelten Beiträge zweifelsfrei zuzuordnen. Wenn Sie uns die Steuer-ID nicht mitgeteilt haben, sind wir dazu berechtigt, diese beim Bundeszentralamt für Steuern zu erfragen.
Sofern uns die richtige Steuer-ID nicht vorliegt, werden wir diese gemäß den gesetzlichen Vorgaben beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen (siehe dazu auch Nr. 9). Nach der Korrektur der Daten werden wir die Übermittlung an die Finanzbehörde anstoßen. Selbstverständlich erhalten Sie dann auch eine neue Bescheinigung mit den übertragenen Daten.
Ein Widerspruch ist nicht möglich. Wir sind rechtlich dazu verpflichtet, die von unseren Versicherten gezahlten und von uns zurückerstatteten Beiträge zu melden.