Erklärvideo zur Beitragsanpassung in der Krankenversicherung


In unserem letzten Schreiben haben wir Sie über die bevorstehende Beitragsanpassung informiert. Um Ihnen die Hintergründe noch transparenter und verständlicher darzulegen, haben wir ein kurzes Video für Sie erstellt. In rund 2 Minuten erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte zur Beitragsentwicklung.


FAQs zur Beitragsanpassung

Hier erfahren Sie, warum die Beiträge angepasst werden – von der Berechnung über rechtliche Hintergründe bis hin zu den Maßnahmen, die die Hallesche ergreift, um Ihre Beiträge so stabil wie möglich zu halten.

#accordion-element---service---faq---bap---1-warum-bap-erforderlich

Beitragsanpassung und Kalkulation

1. Warum ist in einigen Tarifen eine Beitragsanpassung erforderlich?

In den Krankenversicherungstarifen, die zum 1. Januar 2025 angepasst werden, zeigten Vergleiche zwischen den kalkulierten und tatsächlichen Leistungsausgaben Abweichungen, die den festgelegten Schwellenwert überschreiten. Dies ist der zuvor festgelegte Prozentsatz, ab dem eine Anpassung der Beiträge erfolgen darf. Die Ursachen der Beitragserhöhung liegen vor allem in den stark gestiegenen Kosten für medizinische Leistungen in den vergangenen Jahren, getrieben durch die medizinische Inflation und die allgemeine Inflation.

Besonders der stationäre Bereich ist – wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung – der größte Kostentreiber. Auch der medizinische Fortschritt spiegelt sich in den gestiegenen Leistungsausgaben wider. Als Privatpatient profitieren Sie besonders von diesen innovativen Behandlungsmethoden.

Ein konkretes Beispiel zeigt dies deutlich:

  • Die Zahl der Krebserkrankungen ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegen. Während im Jahr 2000 etwa 388.000 neue Krebsfälle gemeldet wurden, waren es im Jahr 2020 bereits rund 510.000 – ein Anstieg von etwa 31 % innerhalb von 20 Jahren, und der Trend setzt sich fort.
  • Dennoch hat sich die 5-Jahres-Überlebensrate im gleichen Zeitraum für alle Krebserkrankungen von durchschnittlich etwa 50% auf rund 65% verbessert (bei einzelnen Arten auf bis zu 90 %), was auf Fortschritte in der Früherkennung, Diagnostik und Behandlung von Krebs zurückzuführen ist.
  • Doch diese Innovationen sind teuer. Die Kosten für eine neue, sehr wirksame CAR-T-Zell-Therapie liegen z.B. zwischen 250.000 und 300.000 Euro.

 

 

#accordion-element---service---faq---bap---2-kalkulation
2. Wie wird der Beitrag in der privaten Krankenversicherung kalkuliert?

Die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem gewünschten Versicherungsumfang, dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Antragstellung. Bei älteren Tarifen, die bis zum 20.12.2012 abgeschlossen wurden (sogenannte Bisex-Tarife), spielt auch das Geschlecht eine Rolle. Die Beiträge werden so kalkuliert, dass sie für die gesamte Laufzeit der Versichertengemeinschaft passen.

Wichtig zu wissen: Die Beiträge dürfen nicht allein durch das Älterwerden steigen. Daher sind bereits von Anfang an sogenannte Alterungsrückstellungen im Beitrag enthalten. In jungen Jahren zahlt man etwas mehr, um im Alter stabile Beiträge zu gewährleisten.

Darüber hinaus unterliegt die Beitragskalkulation gesetzlichen Vorgaben und ein unabhängiger Treuhänder überprüft regelmäßig, ob die Berechnungen korrekt und fair durchgeführt wurden, sodass Sie sich auf eine transparente und verlässliche Beitragsgestaltung verlassen können.

#accordion-element---service---faq---bap---3-wann
3. Wann darf eine Beitragsanpassung erfolgen?

Eine Beitragsanpassung darf nur erfolgen, wenn die tatsächlichen Kosten um mindestens 5 % von den ursprünglich kalkulierten Kosten abweichen oder die Lebenserwartung stärker als erwartet ansteigt. Jede Anpassung wird zusätzlich von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und der Aufsichtsbehörde vorgelegt. So ist gewährleistet, dass Beitragsanpassungen nachvollziehbar und gerecht erfolgen.

Die rechtliche Grundlage ist in § 203 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und in § 155 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu finden.

#accordion-element---service---faq---bap---4-beruecksichtigung-kostensteigerungen
4. Können Kostensteigerungen im Gesundheitswesen bei der Beitragskalkulation langfristig berücksichtigt werden?
Die Kalkulationsverordnung erlaubt keine Berücksichtigung der Kostenentwicklung über mehrere Jahrzehnte, da solche langfristigen Prognosen oft fehleranfällig sind. Stattdessen überprüfen wir regelmäßig alle relevanten Faktoren und beziehen diese Beitragskalkulation entsprechend ein. So ist Ihr Beitrag immer auf dem neuesten Stand und spiegelt das aktuelle Kostenniveau wider. Diese regelmäßige Überprüfung sorgt außerdem für Stabilität und Transparenz bei der Beitragsentwicklung, damit Sie auch in Zukunft bestens abgesichert sind.
#accordion-element---service---faq---bap---9-rechnung-nicht-eingereicht
5. Sie haben keine Rechnungen eingereicht – warum ändert sich Ihr Beitrag trotzdem?

Auch wenn Sie in letzter Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen haben, trägt jeder Versicherte dazu bei, dass der Krankenversicherungsschutz für die gesamte Gemeinschaft bezahlbar bleibt. Dieses Solidarprinzip kommt allen zugute – denn niemand kann sicher sein, ob er nicht irgendwann selbst auf eine umfassende medizinische Versorgung angewiesen sein wird.

Ein zusätzlicher Vorteil: In vielen unserer Vollversicherungstarife werden Versicherte bei Leistungsfreiheit mit einer Beitragsrückerstattung belohnt. So profitieren Sie direkt von Ihrem gesundheitsbewussten Verhalten (weitere Informationen finden Sie unter Frage Nr. 17).

#accordion-element---service---faq---bap---12-minderung
6. Wie mindert die Hallesche eine notwendige Beitragserhöhung?
  • Die Hallesche setzt sogenannte "Beitragslimitierungen" ein, um notwendige Beitragsanpassungen heute und in Zukunft für ihre Versicherten abzumildern. Jedes Jahr investieren wir einen hohen zweistelligen Millionenbetrag, um Beitragserhöhungen für unsere Versicherten zu begrenzen.
  • Seit dem Abschluss Ihrer Krankenversicherung bauen wir Rückstellungen für Ihr Alter auf. Daher ist Ihr Beitrag in jüngeren Jahren etwas höher, um zukünftige Ausgaben im Alter zu finanzieren. Die Zinserträge aus diesen Rückstellungen kommen selbstverständlich unseren Versicherten zugute. Zusätzlich zahlen Sie in der Voll- und Beihilfeversicherung zwischen Ihrem 21. und 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von 10 %, sofern Sie diesen bei der Einführung im Jahr 2000 zugestimmt haben oder sich später bei uns versichert haben. Dieser Zuschlag wird ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt, um die Stabilität Ihrer Beiträge zu gewährleisten. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Krankenversicherungsschutz auch im Alter zuverlässig bleibt.
  • Um die Kosten für Arzneimittel zu senken, hat die Hallesche Rabattverträge mit Generikaherstellern abgeschlossen. Dies trägt dazu bei, die Leistungsausgaben zu begrenzen und somit Ihren Beitrag zu stabilisieren.
  • Eines unserer wichtigsten Ziele ist es, Ihnen als unserem Mitglied die beste medizinische Versorgung zu bieten. Mit unserem umfassenden Gesundheitsmanagement sind Sie bei uns bestens versorgt: Unsere Patientenhilfe im Einzelfall sowie individuelle Gesundheitsprogramme für chronisch Kranke sorgen für eine optimale Betreuung und tragen dazu bei, die Kosten positiv zu beeinflussen.
    Tipp: Weitere Informationen zu unseren Gesundheitsangeboten finden Sie in der Rubrik "Gesundheitsberatung". 
 Tipp: Lesen Sie mehr zu unseren Gesundheitsangeboten unter der Rubrik: Gesundheitsberatung
#accordion-element---service---faq---bap---13-finanzierung-beitragslimitierung
7. Wie finanziert die Hallesche Beitragslimitierungen?

Bei Beitragserhöhungen kann die Hallesche Überschüsse einsetzen, um die Beiträge zu begrenzen und somit die Versicherten zu entlasten. Die Hauptüberschussquellen der Limitierungen sind der Sicherheitszuschlag und die Zinserträge. Diese Zinserträge stammen unter anderem aus:

  • der Alterungsrückstellung (überrechnungsmäßige Zinsen),
  • dem Eigenkapital,
  • den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung sowie
  • anderen Rückstellungen.
 
#accordion-element---service---faq---bap---14-einfluss-zins
8. Welchen Einfluss hat der Zins auf den Beitrag?

Als private Krankenversicherung sorgt die Hallesche durch das Bilden von Kapital – die sogenannten Alterungsrückstellungen – dafür, dass auch im Alter höhere Krankheitskosten abgedeckt sind. Der „Rechnungszins“ gibt dabei an, mit welcher Verzinsung diese Rückstellungen kalkuliert werden. Die Festlegung des Rechnungszinses basiert auf einem von der BaFin anerkannten Prüfverfahren, das die künftige Nettoverzinsung prognostiziert.

Wir legen die uns anvertrauten Gelder besonders verantwortungsvoll an und haben daher sehr sichere Kapitalanlagen. Da die Zinserträge in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken sind, konnten wir weniger Zinsen erwirtschaften als erwartet. Aus diesem Grund musste der Rechnungszins gesenkt werden, und die entstandene Lücke wurde durch höhere Beiträge ausgeglichen.

Nach vielen Jahren der Niedrigzinspolitik wurde der Leitzins zuletzt kräftig angehoben. Das wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Rechnungszins aus. Allerdings wird sich diese Entwicklung aufgrund der langfristigen Ausrichtung unserer Kapitalanlagen erst in einigen Jahren spürbar bemerkbar machen.

 
#accordion-element---service---faq---bap-pv---beitrag-im-alter
9. Kann man den Beitrag im Alter noch bezahlen?

Im Alter erhalten Privatversicherte eine ganze Reihe finanzieller Entlastungen, die den Monatsbeitrag beträchtlich senken:

  • Alle Versicherten, die seit dem Jahr 2000 in die private Krankenversicherung (PKV) eingetreten sind, leisten einen sogenannten gesetzlichen Zuschlag von 10 %. Diese angesparte Summe wird Ihnen ab dem 65. Lebensjahr zugutekommen und trägt dazu bei, Ihre Beiträge zu dämpfen. Ab dem 60. Lebensjahr muss der Zuschlag nicht länger gezahlt werden, dann verringert sich automatisch der Monatsbeitrag entsprechend. Auch die meisten Privatversicherten, die schon vor 2000 in der PKV waren, haben ihre Verträge um diese Vorsorge ergänzt.
  • Mit Renteneintritt entfallen außerdem die Beiträge für das Krankentagegeld, die für viele Versicherte einen größeren Teil des Monatsbeitrags ausmachen. Dieser Schutz vor Verdienstausfall bei langen Krankheiten im Beruf wird in der Rente nicht mehr benötigt, sodass der Beitrag entsprechend sinkt.
  • Privat versicherte Rentner profitieren von einem Zuschuss zur Krankenversicherung von der Gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser beträgt 7,95 % des Zahlbetrags Ihrer persönlichen Rente und ist dabei auf die Hälfte Ihres tatsächlichen PKV-Beitrags begrenzt.
  • Für Beamte erhöht sich im Alter der Beihilfesatz ihres Dienstherrn, sodass sie entsprechend weniger Beitrag für ihren ergänzenden PKV-Schutz aufwenden müssen.
  • Wer befürchtet, dass seine Alterseinkünfte möglicherweise nicht ausreichen, um den Versicherungsschutz uneingeschränkt finanzieren zu können, findet bei uns attraktive Angebote für Beitragsentlastungstarife. Diese Tarife ermöglichen es Ihnen, gezielt zusätzlich für Ihre Absicherung vorzusorgen.
 
#accordion-element---service---faq---bap---6-erhoehung
10. Erhöhen auch andere private Krankenversicherer ihre Beiträge?
Ja, auch andere private Krankenversicherer passen ihre Beiträge an. Die Beitragserhöhungen hängen von den tatsächlichen Kosten für medizinische Leistungen ab. Wenn diese die kalkulierten Kosten in einem Tarif deutlich überschreiten, sind alle Versicherer gesetzlich verpflichtet, ihre Beiträge anzupassen. Dieser Prozess ist in der gesamten Branche einheitlich geregelt.

Die Hallesche kalkuliert nachhaltig und vorausschauend. Damit landen wir in unabhängigen Marktvergleichen zum Thema Beitragsstabilität regelmäßig ganz weit vorne. So bewertet die Ratingagentur ASSEKURATA die Beitragsstabilität der Hallesche als "exzellent".

Weitere Informationen zu den Entwicklungen in der Branche finden Sie hier.
 
#accordion-element---service---faq---bap-pv---steigende-betraege

Vergleich gesetzliche vs. private Krankenversicherung

11. Wie steigen die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2025?
Auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss aufgrund der gestiegenen Ausgaben die Beiträge erhöhen. Besonders stark betroffen sind davon gesetzlich Versicherte mit mittleren und hohen Einkommen. So wird beispielsweise der GKV-Höchstbeitrag, den freiwillig versicherte Angestellte für ihre gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aufbringen müssen, zum 1. Januar 2025 um über 100 Euro auf mehr als 1.100 Euro ansteigen.

In der GKV erhöht sich der Beitrag nicht nur durch steigende Beitragssätze, sondern auch durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Ganz konkret ändert sich das zum 1. Januar 2025 so:

1. Der Anstieg des Beitragssatzes


Zwar bleibt der reguläre Beitragssatz für die Krankenversicherung unverändert bei 14,6 %. Allerdings steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,7 % auf 2,5 %. 

2. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Das ist die Einkommenshöhe bis zu der in der GKV ein Beitrag gezahlt werden muss. Zum 1. Januar 2025 steigt diese um 337,50 € auf 5.512,50 € an.

Der für viele gesetzlich Versicherte zu zahlende Höchstbeitrag ergibt sich aus der Kombination von Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze:

Krankenversicherung: 17,1 % x 5.512,50 € = 942,64 € (+99,12 €)

Pflege-Pflichtversicherung: 3,6 % x 5.512,50 € = 198,45 € (+22,49 €)
 
Insgesamt steigt der GKV-Höchstbeitrag zum 1. Januar 2025 somit um 121,61 € pro Monat auf 1.141,09 €.
#accordion-element---service---faq---bap---7-unterschied-gkv-pkv
12. Wo liegt der Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt die Beitragskalkulation nach dem Äquivalenzprinzip. Das heißt, dass sich der Beitrag nach den versicherten Leistungen und dem individuellen Risiko (Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht*, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personen- oder Berufsgruppe) des Versicherten richtet. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dagegen gilt das Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass sich der Beitrag ausschließlich am Einkommen orientiert.

In der PKV wird bei der Beitragsberechnung das Kapitaldeckungsverfahren angewandt. Hier werden Alterungsrückstellungen gebildet, die einen guten Schutz gegen das demographische Risiko, d. h. gegen die ungünstige Entwicklung des Altersaufbaus der Bundesrepublik Deutschland, gewährleisten. Im Gegensatz dazu werden in der GKV die Beiträge nach dem Umlageverfahren berechnet, d. h. es werden keine Alterungsrückstellungen aufgebaut. Somit besteht hier kein Schutz gegen das demographische Risiko.

* Bei Verträgen, die bis zum 20.12.2012 abgeschlossen wurden, ist das Geschlecht noch ein Faktor bei der Beitragskalkulation. Alle danach geschlossenen Verträge unterliegen dem Unisex-Gebot.
#accordion-element---service---faq---bap-pv---entwicklung-beitraege
13. Wie haben sich die Beiträge von gesetzlicher und privater Krankenversicherung in den letzten Jahren entwickelt?

Betrachtet man die langfristige Entwicklung der Beiträge in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, zeigt sich, dass beide eine ähnliche Tendenz aufweisen. In den letzten 20 Jahren stiegen in der privaten Krankenversicherung die Beitragseinnahmen je Versicherten durchschnittlich um 3,1 % pro Jahr. In der gesetzlichen Krankenversicherung betrug der Anstieg durchschnittlich 4,0 % jährlich. Diese Erkenntnisse zeigen eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP):

Beitragsentwicklung GKV und PKV

#accordion-element---service---faq---bap-pv---entscheidung-pkv
14. Ist eine Entscheidung für die PKV immer noch richtig?

Die Frage, ob man sich in der Privaten oder der Gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben fühlt, sollte man nicht allein anhand der Beitragshöhe beantworten.
Das Entscheidende an einer Krankenversicherung ist die Qualität und der Umfang der Versorgung im Krankheitsfall – und das gilt nicht nur in lebensbedrohlichen Situationen. 

Privatversicherte haben sich für den besonderen Schutz entschieden:

  • weil die Private Krankenversicherung ihnen eine umfassende Versorgung bei allen Haus- und Fachärzten bietet.
  • weil Privatversicherte nicht nur stationär, sondern auch ambulant auf die Spezialisten im Krankenhaus zurückgreifen können.
  • weil die Ärztinnen und Ärzte in der privaten Krankenversicherung nicht an finanzielle Budgetgrenzen gebunden sind wie in der GKV, können sie nach bestem medizinische Wissen die neuesten Diagnosegeräte und Behandlungsmethoden einsetzen und somit eine umfassende Therapiefreiheit gewährleisten.
  • weil die Ärztinnen und Ärzte Privatversicherte die am besten geeigneten Medikamente
    z. B. mit den geringsten Nebenwirkungen verschreiben können und nicht nur das jeweils billigste Präparat.
  • weil in der PKV neueste Diagnoseverfahren und Arzneien – deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist – den Versicherten schneller zur Verfügung stehen – ohne formale Genehmigungsverfahren wie in der GKV, die oft jahrelang dauern können.
  • weil der medizinische Fortschritt – z. B. neue Behandlungsmethoden – automatisch mitversichert sind und den Versicherten daher bei Bedarf zur Verfügung stehen. Der Umfang des Versicherungsschutzes wächst also kontinuierlich mit dem medizinischen Fortschritt.
  • weil die tarifliche Leistungszusage über die komplette Vertragsdauer garantiert ist. Nachträgliche Leistungskürzungen, wie sie in der GKV vorkommen können, sind in der PKV nicht möglich.
 
#accordion-element---service---faq---bap---5-wertsteigerung

Kostenbewusstsein und Optimierungsmöglichkeiten


15. Wie steigt der Wert Ihres Versicherungsschutzes?
Sie haben mit Ihrem privaten Krankenversicherungsschutz bei der Hallesche vertraglich garantierte Leistungen. Der Wert dieser Leistungen steigt sogar mit dem medizinischen Fortschritt und entsprechenden Innovationen stetig.
#accordion-element---service---faq---bap---10-kostenbewusst
16. Wie können Sie sich kostenbewusst verhalten?
Jeder Einzelne kann durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Gesundheitsleistungen zum Wohl seiner Versichertengemeinschaft beitragen. Denken Sie zum Beispiel an:

  • Sparpotenziale bei Medikamenten: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach preisgünstigeren Arzneimitteln mit gleicher Wirkung (Generika) oder kleineren Packungsgrößen. Oft reicht dies für die Behandlung aus.

  • Gute Qualität beim Zahnersatz zu guten Preisen: Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einem optimalen Leistungserbringer für qualitativ hochwertigen Zahnersatz zu günstigen Preisen.

  • Den Hallesche Rechnungs-Check: Unsere Spezialisten prüfen Ihre Arzt- und Zahnarztrechnungen gerne auf gebührenrechtliche und rechnerische Richtigkeit, noch bevor Sie diese bezahlen. Zum Rechnungs-Check

  • Den Hallesche Hilfsmittelservice: Wir haben bundesweit Verträge mit Sanitätshäusern, die kompetente Beratung und Preisvorteile bieten. Wenden Sie sich einfach direkt an uns.

  • Die Patientenhilfe im Einzelfall sowie individuelle Gesundheitsprogramme (für Kunden mit Vollversicherungsschutz): Die optimale Versorgung unserer Versicherten liegt uns am Herzen – ein zusätzlicher Vorteil: Solche Aktivitäten beeinflussen die Leistungsausgaben ebenfalls günstig.

  • Ambulantes Operieren: Immer mehr Operationen können heutzutage unter ambulanten Bedingungen durchgeführt werden. Dies erspart Ihnen längere Klinikaufenthalte und zudem können die Kosten deutlich reduziert werden. Zum Ratgeber ambulante OP
#accordion-element---service---faq---bap---11-profitieren
17. Sie verhalten sich kostenbewusst – wie profitieren Sie davon?
Wenn Sie keine Rechnungen einreichen, wird Ihr kostenbewusstes Verhalten bei der Hallesche mit der Beitragsrückerstattung belohnt: Bei Leistungsfreiheit erhalten Sie in vielen Voll- und Beihilfeversicherungstarifen bis zu drei Monatsbeiträge zurück. Für einen Arbeitnehmer entspricht dies bis zu 50 % seines jährlichen Beitrags. Mehr zur Beitragsrückerstattung
#accordion-element---service---faq---bap---15-mbzflex
18. Kennen Sie die Vorteile der Modifizierten Beitragszahlung (MBZ.flex)?
Mit der sogenannten Modifizierten Beitragszahlung bietet Ihnen die Hallesche eine ergänzende Lösung zur Sicherung der Beiträge im Alter an. Dies funktioniert ganz einfach: Sie zahlen heute etwas mehr Beitrag und profitieren später von Beitragssenkungen. Bis Alter 59 können Sie in dieses Modell einsteigen. Mehr zu MBZ.flex