Ein Widerspruch ist nicht notwendig, da die Krankenversichertennummer (KVNR) nur mit Ihrer Zustimmung erzeugt bzw. abgerufen werden kann.
Mit Ihrem Einverständnis fragen wir Ihre Rentenversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung ab. Anschließend senden wir die Rentenversicherungsnummer an die KVNR-Vergabestelle (ITSG).
Die ITSG pseudonymisiert die gemeldete Rentenversicherungsnummer und erzeugt in einem sicheren technischen Verfahren die Krankenversichertennummer (KVNR). Die erzeugte KVNR lässt keine Rückschlüsse auf die Rentenversicherungsnummer zu. Im Anschluss sendet die ITSG Ihre neue KVNR an uns zurück. Sollte für Sie bereits eine KVNR durch einen Vorversicherer bestehen, meldet uns die ITSG Ihre bereits bestehende KVNR zurück.
Der gesamte Datenaustauschprozess zwischen der ITSG, den Krankenversicherern und der Deutschen Rentenversicherung findet verschlüsselt und sicher statt.
Rechtsgrundlage für dieses Verfahren bildet § 290 SGB V.
Mehr zur Erstellung der Nummer und zur ITSG lesen Sie auf der Internetseite der ITSG: https://www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer/
Die Krankenversichertennummer (KVNR) besteht aus einem veränderbaren und einem unveränderbaren Teil. Bei dem unveränderbaren Teil handelt es sich um die eigentliche KVNR. Diese wird für jede versicherte Person individuell vergeben und ist ein Leben lang gültig. Der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer hat 10 Stellen.
Der veränderbare Teil enthält Informationen über die gesetzlichen Krankenkassen. Dieser ist für Privatversicherte nicht relevant. Für Privatversicherte wird daher nur der unveränderbare Teil der KVNR verwendet.
Die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht zum Beispiel den Zugang zur elektronischen Patientenakte und dem elektronischen Rezept. Für die Nutzung der TI benötigen Sie im ersten Schritt eine Krankenversichertennummer und im zweiten Schritt eine digitale Identität.
Digitale Identität
Die digitale Identität dient der Authentisierung für Anwendungen im Gesundheitswesen. Beispielsweise können sich Versicherte mittels einer solchen digitalen Identität für die Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) oder weiteren digitalen Services authentisieren. Über die digitale Identität erhalten Sie zu gegebenem Zeitpunkt weitere Informationen.
Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte ist eine Datenbank, in der Versicherte und Ärzte verschiedene Gesundheitsdaten digital speichern und – wenn die Versicherten möchten – teilen. Dadurch haben Versicherte und Ärzte jederzeit einen Überblick über alle relevanten medizinischen Informationen.
Vorteile der elektronischen Patientenakte auf einen Blick:
Mehr Informationen zur elektronischen Patientenakte finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html
Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte bei der Hallesche finden Sie auf www.hallesche4u.de/epa.
Das Implantateregister ist ein zentrales und bundesweites Register, das die Sicherheit und Qualität von Implantaten sicherstellen soll. Ziel ist es Komplikationen mit Implantaten früher identifizieren zu können, um die betroffenen Patienten in Zukunft schneller informieren zu können.
Das Implantateregister selbst befindet sich aktuell im Aufbau und soll nach aktuellem Stand zum 01.07.2024 starten. Begonnen wird mit Brust-, Knie- und Hüftimplantaten.
Für die gesetzlich verpflichtenden Meldungen an das Implantateregister wird eine Krankenversichertennummer (KVNR) benötigt. Nur so kann jede Person eindeutig identifiziert werden und die Daten im Implantateregister pseudonymisiert gespeichert werden.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Implantateregistergesetz (IRegG).
Mehr zum Implantateregister Deutschland lesen Sie auf der Internetseite der Bundgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/implantateregister-deutschland.html.