Der "Information zu den steuerlich absetzbaren Beiträgen" sind die Beiträge zu entnehmen, die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a und b Einkommenssteuergesetz in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden können (Basisabsicherungsbeiträge). Auch die von uns erstatteten Beiträge sind dort aufgeführt. Auf der Bescheinigung stehen auch die Beiträge, die zusätzlich zur Basisabsicherung geleistet wurden und unter bestimmten Umständen ebenfalls geltend gemacht werden können. Eine Ausfüllhilfe zur Steuererklärung ist auf der Rückseite der Bescheinigung abgedruckt.