Frau hat ein Handy in der Hand und reicht ihre Rechnung ein

Zu Ihrer Rechnungseinreichung

Fragen und Antworten rund um die Rechnungs-einreichung sowie Informationen zum
E-Rezept


Fragen und Antworten zur Rechnungseinreichung

Sie haben Fragen zu Ihren Rechnungen? Im Folgenden beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Rechnungseinreichung, Einreichungen per App sowie E-Rezept.
Mann sitzt am Schreibtisch

Allgemeine Fragen zur Rechnungseinreichung

Hier finden Sie bspw. Informationen zu Einreichungswegen, Fragen zum Selbstbehalt oder einem Heil- und Kostenplan.

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Frau reicht Rechnung ein

Fragen zur Rechnungseinreichung per App

Hier finden Sie Informationen zur Rechnungseinreichung über unsere Hallesche4u-App.

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Smartphone mit der App E-Rezept

Fragen zum E-Rezept                                     

Das E-Rezept ist da! Doch was bedeutet das für Sie? Hier können Sie sich zum aktuellen Umsetzungsstand informieren.

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Allgemeine Fragen zur Rechnungseinreichung
#accordion-element---faq---rechnungen---original
Wird die Rechnung im Original benötigt?

Am schnellsten und einfachsten reichen Sie Rechnungen mit unserer App "Hallesche4u" ein.

Möchten Sie uns lieber einen Brief schicken?
Legen Sie bitte, wenn möglich, das Original bei. 

#accordion-element---faq---rechnungen---datum
Nach welchem Datum wird die Rechnung abgerechnet? (Rechnungs-
oder Bezugsdatum?)
Rezepte werden nach dem Bezugsdatum abgerechnet. 
Rechnungen werden nach dem Tag der Leistungserbringung abgerechnet. 
#accordion-element---faq---rechnungen---frist
Gibt es eine Frist, bis wann die Rechnungen eingereicht werden müssen?
Grundsätzlich sind die gesetzlichen Verjährungsfristen von drei Jahren einzuhalten. Wir empfehlen Ihnen, die Rechnungen spätestens zum Ende des Jahres einzureichen, in dem die Rechnung gestellt wurde.
#accordion-element---faq---rechnungen---informationen
Welche Informationen werden auf der Rechnung benötigt?
Auf der Rechnung sollten der Name der behandelten Person, die durchgeführte Leistung mit Ziffern der Gebührenordnung und das Datum der Leistungserbringung angegeben sein. 
#accordion-element---faq---rechnungen---informationen---rezept
Welche Informationen müssen auf einem Rezept vorhanden sein?
Achten Sie bitte darauf, dass die Rezepte durch den Stempel der Apotheke mit Datumsangabe quittiert sind und dass die Arzneimittel-Nummer (PZN) angegeben ist. Eine Quittung ist nicht nötig.
#accordion-element---faq---rechnungen---tarif-mit-sb
Muss ich bei einem Tarif mit Selbstbehalt etwas bei der Einreichung beachten?
Falls Sie einen beitragssparenden Selbstbehalt vereinbart haben, schicken Sie uns die Belege bitte erst, wenn dieser Betrag überschritten ist.
#accordion-element---faq---rechnungen---heil--und-hilfsmittel
Muss ich bei Heil- und Hilfsmittel etwas beachten?

Bitte reichen Sie mit der Rechnung auch die ärztliche Verordnung ein. Diese muss vor dem Behandlungsbeginn bzw. dem Bezugsdatum ausgestellt worden sein.

Bei Heilmitteln ist darüber hinaus zu beachten, dass die Behandlung spätestens 28 Tage nach dem Verordnungsdatum beginnt. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur, sofern der Arzt auf der Verordnung ein anderes Datum angibt.

#accordion-element---faq---rechnungen---ab-wann-sinnvoll
Ab wann ist eine Rechnungseinreichung in Bezug auf Selbstbehalt/Beitragsrückerstattung sinnvoll?

Bei der Rechnungseinreichung lohnt es sich, eine mögliche Beitragsrückerstattung zu berücksichtigen.

Beispiel: Sie haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung von 500 € und Ihr Tarif sieht einen jährlichen Selbstbehalt von 300 € vor. Übersteigen Ihre Rechnungsbelege zusammen nicht den Betrag von 800 €, erhalten Sie durch die Beitragsrückerstattung mehr Geld von uns als durch die Rechnungserstattung. Bitte berücksichtigen Sie dabei die steuerlichen Auswirkungen einer Beitragsrückerstattung. Weitere Informationen finden Sie unter www.hallesche.de/beitragsrueckerstattung

#accordion-element---faq---rechnungen---kostenvoranschlag
Wann ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll?
Ein Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) ist immer dann sinnvoll, wenn Sie eine zahnärztliche Behandlung (z. B. Zahnersatz) planen oder ein hochpreisiges Hilfsmittel (z. B. ein Hörgerät) benötigen. Fordern Sie den Kostenvoranschlag vor der Behandlung oder dem Kauf an und schicken Sie ihn uns zur Prüfung. So können wir viele Fragen bereits im Vorfeld klären.
#accordion-element---faq---rechnungen---unfall
Wie muss ich nach einem Unfall vorgehen?
Das Vorgehen ist abhängig davon, ob der Unfall im Dienst, im Beruf oder in der Schule passiert ist. Reichen Sie dann bitte Ihre Belege zunächst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. der Schulverwaltung ein. Bitte informieren Sie uns auch, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat. Fügen Sie dann einfach eine kurze Unfallschilderung (ggf. Skizze) bei.
#accordion-element---faq---rechnungen---zusatzversicherung
Im Falle einer Krankenzusatzversicherung: Muss die Rechnung vor der Einreichung von der gesetzlichen Krankenversicherung abgestempelt werden?

Ja, bitte reichen Sie Ihre Rechnungen mit dem Stempel der gesetzlichen Krankenversicherung bei uns ein.

#accordion-element---faq---rechnungen---direkte-abrechnung
Können Rechnungen auch direkt abgerechnet werden?
Nein, grundsätzlich erstatten wir nur an Sie als unseren Vertragspartner.

Bei hochpreisigen Arzneimitteln (z. B. Zytostatika) besteht die Möglichkeit der Direktabrechnung mit Apotheken. Bitte kommen Sie in diesem Fall direkt auf uns zu und nehmen über den Kontakt-Button Kontakt mit uns auf.

Fragen zur Rechnungseinreichung per App
#accordion-element---faq---rechnungen---app---parallel-rechnung-per-post
Was passiert, wenn die Rechnung zusätzlich per Post eingereicht wird?
Die Rechnungen werden geprüft und erhalten dann einen "Doppeleinreichungshinweis". Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, bitten wir Sie, die mit der App eingereichten Rechnungen nicht zusätzlich per Post einzureichen.
#accordion-element---faq---rechnungen---app---uebertragungsfehler
Was passiert, wenn die Übertragung der Rechnung in der App fehlschlägt?
Wenn es Probleme bei der Übertragung oder bei dem nachgelagerten Abruf der Rechnungsdaten geben sollte, gibt Ihnen die App einen entsprechenden Hinweis. Entweder können Sie dann die Dokumente nochmals per Fotofunktion einreichen. Oder Sie senden die Unterlagen per Post an die Hallesche. Wenden Sie sich jedoch bitte in jedem Fall an unser Service-Telefon (0 800/30 20 100 – gebührenfrei), damit wir den Fehler so schnell wie möglich beheben können.  
#accordion-element---faq---rechnungen---app---technische-probleme
An wen kann man sich bei technischen Problemen wenden?

Unter dem Menüpunkt Kontakt können Sie uns entweder eine Nachricht schreiben oder unser Service-Telefon (0 800/30 20 100 – gebührenfrei) von Montag bis Freitag zwischen 8:00 - 20:00 Uhr anrufen. Die Kollegen helfen Ihnen gerne weiter.


Das E-Rezept ist da! Doch was bedeutet das für Sie?
Seit dem 01.01.2024 sind Ärzte verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein elektronisches Rezept (kurz: E-Rezept) auszustellen. Damit soll die Digitalisierung gestärkt und der Bezug von Arzneimitteln einfacher werden. Mit der elektronischen Gesundheitskarte oder einer E-Rezept-App geht der Patient zum Arzt – der Apotheker liest die Daten aus und kann das verschriebene Medikament ausgeben. Aktuell gibt es das E-Rezept nur für gesetzlich Krankenversicherte. Was die Einführung des E-Rezepts für Sie als Versicherter der Hallesche Krankenversicherung bedeutet, erfahren Sie auf dieser Seite.
#accordion-element---faq---rechnungen---e-rezept---vorteile
Welche weiteren Vorteile bietet das E-Rezept für Patienten?
Durch ein E-Rezept können etwa bei notwendigem Dauerbezug auch Folgerezepte ohne erneuten Arztbesuch ausgestellt werden. Sie sparen sich also den Weg zum Arzt. In der E-Rezept-App können die Medikamente verwaltet werden. Außerdem können Sie darüber auch Medikamente in Ihre Apotheke bestellen und die Verfügbarkeit vor Ort überprüfen.
#accordion-element---faq---rechnungen---e-rezept---vollversicherung
Ich habe eine Vollversicherung bei der Hallesche. Was ändert sich für mich?
Momentan gibt es das E-Rezept über die offizielle E-Rezept-App der gematik nur für Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Für Sie ändert sich daher vorerst nichts. Sie erhalten Ihre Rezepte auf Wunsch weiterhin in Papierform von Ihrem Arzt. Auch bei der Abholung Ihrer Arzneimittel in der Apotheke gibt es derzeit keine Änderungen. Reichen Sie uns bitte weiterhin die Verordnung Ihres Arztes zusammen mit der Apothekenquittung für die Kostenerstattung ein. Damit auch Sie in Zukunft von den Vorteilen des E-Rezepts profitieren, arbeiten wir aktuell an der Teilnahme am E-Rezept-Verfahren. Noch im Laufe dieses Jahres wird es diesbezüglich weitere Informationen für Sie geben. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie zeitnah auf dieser Seite darüber.
#accordion-element---faq---rechnungen---e-rezept---zusatzversicherung
Ich habe eine Zusatzversicherung oder betriebliche Krankenversicherung bei der Hallesche. Was ändert sich für mich?
Seit dem 01.01.2024 profitieren Sie von den Vorteilen des E-Rezepts! Es gibt insgesamt drei Möglichkeiten, wie Sie das E-Rezept beziehen können:

1) Über Ihre elektronische Gesundheitskarte
Die Verordnung wird digital gespeichert und über Ihre Gesundheitskarte in der Apotheke ausgelesen. Wir benötigen für die Erstattung der Kosten weiterhin die Verordnung Ihres Arztes. Diese können Sie sich auf Wunsch von Ihrem Arzt in Papierform ausstellen lassen. Senden Sie uns diese bitte gemeinsam mit Ihren Apothekenbelegen. 

2) Über die E-Rezept-App
Sie erhalten die Verordnung in Ihre E-Rezept-App und können diese dort verwalten und vor Ort in Ihrer Apotheke einlösen. Schicken Sie uns zur Kostenerstattung bitte die Verordnung Ihres Arztes sowie den Beleg aus der Apotheke. Die Verordnung des Arztes erhalten Sie in Ihrer E-Rezept App als digitales Dokument. Selbstverständlich erkennen auch wir diese digitale Verordnung an – idealerweise im PDF-Format.

3) Als Ausdruck von Ihrem Arzt
Auch eine Ausstellung des Rezepts von Ihrem Arzt in ausgedruckter Form ist weiterhin möglich. Schicken Sie uns bitte diesen Ausdruck bzw. ein Foto dieses Ausdrucks gemeinsam mit dem Beleg aus der Apotheke.
 
#accordion-element---faq---rechnungen---e-rezept---belege
Welche Informationen müssen die Belege enthalten?

Damit wir Ihre Arzneimittel bei der Erstattung berücksichtigen können, sind diese von einem Arzt zu verordnen und aus einer Apotheke zu beziehen. Daher benötigen wir sowohl die Verordnung Ihres Arztes als auch den Beleg aus der Apotheke. 
An einer reibungslosen und schnellen Erstattung Ihrer Kosten sind wir interessiert. Bitte prüfen Sie daher, ob auf Ihren Belegen folgende Informationen gut ersichtlich sind:

  • Name des Patienten
  • Bezogene Arzneimittel – inkl. Pharmazentralnummer (PZN)
  • Bezugsdatum des Arzneimittels
  • Preis

Nicht das Richtige gefunden?
Gerne helfen wir Ihnen persönlich unter der Nummer 0800/30 20 100 weiter.