Allgemeine Fragen zur Rechnungseinreichung
Hier finden Sie bspw. Informationen zu Einreichungswegen, Fragen zum Selbstbehalt oder einem Heil- und Kostenplan.
Hier finden Sie bspw. Informationen zu Einreichungswegen, Fragen zum Selbstbehalt oder einem Heil- und Kostenplan.
Hier finden Sie Informationen zur Rechnungseinreichung über unsere Hallesche4u-App.
Am schnellsten und einfachsten reichen Sie Rechnungen mit unserer App "Hallesche4u" ein.
Möchten Sie uns lieber einen Brief schicken?
Legen Sie bitte, wenn möglich, das Original bei.
Bitte reichen Sie mit der Rechnung auch die ärztliche Verordnung ein. Diese muss vor dem Behandlungsbeginn bzw. dem Bezugsdatum ausgestellt worden sein.
Bei Heilmitteln ist darüber hinaus zu beachten, dass die Behandlung spätestens 28 Tage nach dem Verordnungsdatum beginnt. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur, sofern der Arzt auf der Verordnung ein anderes Datum angibt.
Bei der Rechnungseinreichung lohnt es sich, eine mögliche Beitragsrückerstattung zu berücksichtigen.
Beispiel: Sie haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung von 500 € und Ihr Tarif sieht einen jährlichen Selbstbehalt von 300 € vor. Übersteigen Ihre Rechnungsbelege zusammen nicht den Betrag von 800 €, erhalten Sie durch die Beitragsrückerstattung mehr Geld von uns als durch die Rechnungserstattung. Bitte berücksichtigen Sie dabei die steuerlichen Auswirkungen einer Beitragsrückerstattung. Weitere Informationen finden Sie unter www.hallesche.de/beitragsrueckerstattung
Ja, bitte reichen Sie Ihre Rechnungen mit dem Stempel der gesetzlichen Krankenversicherung bei uns ein.
Sie können alle Belege zur Erstattung von Krankheitskosten einreichen.
Beispielsweise Rechnungen, Rezepte und Kostenvoranschläge.
Unter dem Menüpunkt Kontakt können Sie uns entweder eine Nachricht schreiben oder unser Service-Telefon 0711 6603-6603 von Montag bis Freitag zwischen 8:00 - 20:00 Uhr anrufen. Die Kollegen helfen Ihnen gerne weiter.