Auslandsreise-Krankenversicherung: Hallesche.Kolumbus
Informationen zu Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung Hallesche.Kolumbus
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1. Welche Leistungen beinhaltet meine Auslandsreise-Krankenversicherung?
Die Hallesche leistet bei im Ausland eintretenden Krankheiten und dort erlittenen Unfällen für:

  • medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung

  • medizinisch notwendige Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

  • einen medizinisch sinnvollen Rücktransport

  • Detaillierte Informationen lesen Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Mit Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie für eine Reisedauer von jeweils bis zu 8 Wochen bestens versichert – ganz gleich, wie oft Sie innerhalb des Kalenderjahres verreisen.

Wenn Sie während der ersten 8 Wochen krank werden oder einen Unfall haben und deshalb über 8 Wochen im Ausland bleiben müssen, verlängert sich unsere Leistungspflicht für diese Krankheit oder Unfallfolge. Zudem organisieren wir für Sie den Rücktransport. Nehmen Sie daher unbedingt Kontakt zu uns auf!
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5. Was kostet mein Krankenversicherungsschutz im Ausland (Tarif Hallesche.Kolumbus)?

Der Beitrag gilt für ein Versicherungsjahr (=Kalenderjahr) und beträgt pro Person:

Eintrittsalter Beitrag
bis 17 Jahre 8,50 €
18 - 59 Jahre 12,50 €
ab 60 Jahre 48 €
Kinder und Jugendliche können nur in Verbindung mit einem Erwachsenen versichert werden. Bei Erreichen der nächsten Altersgruppe wird der Beitrag automatisch umgestellt.
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7. Ich habe mich vor Kurzem zu Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung angemeldet – weshalb wurde der Beitrag bisher nicht abgebucht?

Die erste Beitragsabbuchung erfolgt immer am Ersten des Monats, der auf die Anmeldung zur Auslandsreise-Krankenversicherung folgt.
Ist dieser Zeitpunkt bereits verstrichen, ohne dass Sie Ihrem Kontoauszug die Abbuchung entnehmen konnten, so lag das an den einzuhaltenden Fristen aus dem SEPA-Lastschriftverfahren. In diesem Fall erfolgt die Abbuchung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

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8. Weshalb wurde für meine Auslandsreise-Krankenversicherung ein höherer Beitrag abgebucht als im Jahr zuvor?
Ein höherer Beitrag ergibt sich, wenn eine weitere Person hinzuversichert wird. Außerdem kann es sein, dass eine versicherte Person in die nächsthöhere Alters- und Beitragsgruppe vorgerückt ist.
 
Sollte keine der genannten Möglichkeiten als Erklärung für den höheren Abbuchungsbetrag zutreffen, hilft Ihnen gerne das kostenfreie Service-Telefon weiter: 0711 6603-6603, Montag bis Freitag von 8.00 - 20.00 Uhr.
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12. Warum sind meine Kinder in meiner Auslandsreise-Krankenversicherung noch mitversichert?
Die Mitversicherung Ihrer Kinder endet nicht automatisch. Sie bleibt solange bestehen, bis Sie als Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz für Ihre Kinder schriftlich kündigen. Die Kündigung ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat möglich.
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14. Was wird aus der Auslandsreise-Krankenversicherung, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person verstirbt?
Mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet der Vertrag. Die mitversicherten Personen haben jedoch das Recht, den Vertrag fortzusetzen. Nennen Sie uns dafür innerhalb von zwei Monaten den künftigen Versicherungsnehmer. Bei Tod einer mitversicherten Person läuft der Vertrag mit geändertem Beitrag weiter. Informieren Sie uns in jedem Fall bitte schriftlich:

Hallesche Krankenversicherung 
auf Gegenseitigkeit
70166 Stuttgart
Bitte bezahlen Sie die Rechnung zunächst selbst. Achten Sie darauf, dass die Rechnung folgende Daten enthält:
 
  • Name der behandelten Person

  • Bezeichnung der Krankheit

  • Angabe der einzelnen Leistungen und möglichst auch der einzelnen Behandlungsdaten

Bei einer Behandlung im Krankenhaus muss die Rechnung zudem das Aufnahme- und das Entlassungsdatum enthalten. 
 
Wichtiger Hinweis, wenn Sie noch eine weitere Reiseversicherung haben
 
Haben Sie noch eine weitere Versicherung, z.B. im Rahmen Ihrer Kreditkarte? Dann empfehlen wir Ihnen, die Rechnung zunächst dort einzureichen. Denn: Beteiligt sich ein anderer Versicherer an den Kosten, erhalten Sie einen extra Bonus von bis zu 50 € pro Tag im Krankenhaus bzw. bis zu 100 € einmalig bei ambulanten Leistungen. Genaueres dazu lesen Sie in § 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 
 
Die Abrechnung mit uns
 
Bitte schicken Sie nach Ihrer Rückkehr Ihre Rechnungen mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer (siehe Kontoauszug) an die Hallesche:
 
Hallesche Krankenversicherung a.G.
Bereich LD/Reiseversicherung
70166 Stuttgart
Telefon: (0711) 6603-6820
Telefax: (0711) 6603-2208
Für Krankenrücktransporte aus dem Ausland und bei stationären Behandlungen im Ausland rufen Sie bitte das 24 Stunden besetzte Notruftelefon an: (0711) 6603-3930
 
Bei folgenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr kostenfreies Service-Telefon unter 0711 6603-6603 (Mo.-Fr. von 8.00 - 20.00 Uhr):
 
  • Mir ist meine Versicherungsnummer nicht mehr bekannt – können Sie mir weiterhelfen?

  • Besteht meine Auslandsreise-Krankenversicherung noch?

  • Wer ist in meiner Auslandsreise-Krankenversicherung versichert?

  • Wie kann ich eine weitere Person in meiner Auslandsreise-Krankenversicherung mitversichern?
Auslands-Notruftelefon: (0711) 6603-3930
Das erfahrene Ärzte-Team organisiert medizinisch notwendige Rücktransporte aus dem Ausland und betreut Patienten weltweit bei stationären Behandlungen – täglich 24 Stunden.
 
Gesundheitstelefon: (0711) 6603-2000
Für Fragen rund um Ihre Gesundheit – täglich 24 Stunden
 
Kostenfreies Service-Telefon: 0711 6603-6603
Für Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz – Montag bis Freitag von 8.00 - 20.00 Uhr