Pflegezusatzversicherung OLGAflex
Mit der Pflege-Zusatzversicherung OLGAflex schon jetzt an später denken.
#accordion-element---service---faq---pflege---olgaflex---04-zwei-tarife
4. Warum stehen nach Abschluss des reduzierten Startbeitrags zwei Tarife auf der Police?
Den Tarif OLGAflex gibt es in zwei Tarifstufen: OLGAflex.AR und OLGAflex.Ri. In der Tarifstufe OLGAflex.Ri werden zunächst keine Rückstellungen fürs Alter gebildet. Daher ist diese Tarifstufe deutlich günstiger. Wenn Sie sich für den (stark) reduzierten Startbeitrag entscheiden, werden beide Tarifstufen kombiniert.
#accordion-element---service---faq---pflege---olgaflex---06-kalkulation
6. Wie ist der reduzierte Startbeitrag kalkuliert?
In der Tarifstufe OLGAflex.Ri werden zunächst keine Rückstellungen fürs Alter gebildet. Daher ist diese Tarifstufe deutlich günstiger. Wenn Sie sich für den (stark) reduzierten Startbeitrag entscheiden, werden die Tarifstufen OLGAflex.Ri und OLGAflex.AR kombiniert.
#accordion-element---service---faq---pflege---olgaflex---07-entwicklung-startbeitrag
7. Wie entwickelt sich der Beitrag beim reduzierten Startbeitrag?
Ihre individuelle Beitragsentwicklung können Sie sich hier im Online-Abschluss anzeigen lassen. Nach der Beitragsberechnung und der Tarifauswahl beantworten Sie bitte die Frage, ob Sie mit einem reduzierten Beitrag starten möchten, mit "ja". In der Folge wird die Entwicklung Ihres individuellen Beitrags angezeigt.
 
Ein Versicherungsvertrag wird dadurch noch nicht abgeschlossen.
#accordion-element---service---faq---pflege---olgaflex---08-beitragsaenderungen
8. Sind bei dem Beitragsverlauf alle möglichen Beitragsänderungen berücksichtigt?
Um die Kaufkraft des vereinbarten Tagegeldes zu erhalten, werden wir Ihnen alle zwei Jahre eine Erhöhung des Tagegeldes um 5 % anbieten (erstmals zum 01.07.2017). Hierfür ist keine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Dies gilt auch im Fall der Pflegebedürftigkeit. Selbstverständlich ist es auch möglich, das Angebot abzulehnen. Die Beitragsänderung infolge der Tagegelderhöhung ist im Beitragsverlauf nicht enthalten. Sofern sich Rechnungsgrundlagen ändern (z. B. höhere Lebenserwartung) ist gem. § 8b MB/EPV eine Anpassung der Beiträge möglich. Auch dies ist in der Prognose des Beitragsverlaufs nicht enthalten.
#accordion-element---service---faq---pflege---olgaflex---09-alter
9. Bis zu welchem Alter ist ein reduzierter Startbeitrag möglich?
Ein (stark) reduzierter Startbeitrag ist bis Eintrittsalter 60 möglich. Anschließend kann nur noch die Tarifstufe OLGAflex.AR abgeschlossen werden. Sofern mit 60 Jahren noch Tagegeld in der Tarifstufe OLGAflex.Ri versichert ist, wird dieses zum 01.01. des Folgejahres in die Tarifstufe AR umgestellt. Wenn Sie mit dieser Umstellung nicht einverstanden sind, wird die Tarifstufe OLGAflex.Ri beendet.
 
Sofern Sie Interesse am reduzierten Startbeitrag haben, sprechen Sie bitte mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder schließen Sie direkt online ab.
In der Tarifstufe OLGAflex.Ri werden zunächst keine Rückstellungen fürs Alter gebildet. Daher ist diese Tarifstufe deutlich günstiger. Damit im Alter aber trotzdem ausreichend Rückstellungen zur Verfügung stehen, kommt es erstmals nach fünf Jahren zu einer Umstellung von 10 € Tagegeld aus der Tarifstufe OLGAflex.Ri in OLGAflex.AR. Anschließend alle zwei Jahre.
Selbstverständlich kann der Umstellung auch widersprochen werden. Sofern allerdings mit Alter 60 noch Tagegeld in der Tarifstufe OLGAflex.Ri versichert ist, muss dieses zum 01.01. des Folgejahres vollständig in die Tarifstufe AR umgestellt werden. Wenn Sie mit dieser Umstellung nicht einverstanden sind, wird die Tarifstufe OLGAflex.Ri beendet.
#accordion-element---service---faq---pflege---olgaflex---13-spaeter-reduzieren
13. Kann ich den Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt wieder reduzieren?
Ja. Sie können in die Tarifstufe OLGAflex.Ri umstellen, wann immer Sie möchten und so lange Sie möchten – bis Alter 60. Sie müssen dies auch nicht begründen. Sie können Ihren Beitrag dadurch deutlich reduzieren. Das kann interessant sein, wenn Sie in den Beruf einsteigen, Elternzeit nehmen, eine Immobilie finanzieren, heiraten oder sich scheiden lassen. Der Vorteil: Ihr Versicherungsschutz bleibt in voller Höhe erhalten. Vorher bereits aufgebaute Alterungsrückstellungen werden solange "geparkt", bis wieder in die Tarifstufe OLGAflex.AR umgestellt wird.
#accordion-element---service---faq---pflege---olgaflex---14-zusaetzlich
14. Ich habe bereits eine Pflege-Pflichtversicherung. Warum brauche ich dann noch eine zusätzliche Pflegeversicherung?

Für einen Platz im Pflegeheim übernimmt die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten. Im Schnitt müssen Sie monatlich rund 2.400 € selbst aufbringen (Quelle: VDEK). In einem hochwertigen Pflegeheim liegt Ihr Eigenanteil teils sogar über 2.700 € im Monat. Um den verbleibenden Eigenanteil zu senken oder zu vermeiden, ist eine zusätzliche Pflegeabsicherung erforderlich.

Beispiel Eigenanteil im Pflegeheim 

* Quelle: AOK-Pflegeheim-Navigator, Februar 2023, eigene Berechnung.
** Die Leistung der Pflegeversicherung inkl. Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten ist bereits berücksichtigt.
#accordion-element---service---faq---pflege---olgaflex---15-zeitpunkt-gegenentscheidung
15. Wann ist der richtige Zeitpunkt, um sich gegen das Pflegerisiko zu versichern?
Jetzt. Und zwar aus zwei Gründen: Erstens kann es durch einen Unfall oder eine tückische Erkrankung auch in jungen Jahren schon zur Pflegebedürftigkeit kommen. Und zweitens ist es günstiger, wenn man sich bereits früh absichert, da die Beiträge mit höherem Eintrittsalter steigen.
#accordion-element---service---faq---pflege---olgaflex---16-wieviel-pflegetagegeld
16. Reichen 50 € Pflegetagegeld im Alter tatsächlich aus? Die Pflegekosten dürften doch steigen?
Um die Kaufkraft des vereinbarten Tagegeldes zu erhalten, werden wir Ihnen alle zwei Jahre eine Erhöhung des Tagegeldes um 5 % anbieten. Hierfür ist keine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Dies gilt auch im Fall der Pflegebedürftigkeit. Selbstverständlich ist es auch möglich, das Angebot abzulehnen. Wenn Sie der Erhöhung mehr als zweimal hintereinander widersprechen, erhalten Sie keine weiteren Angebote.
Die Höhe der Geldleistung hängt vom Pflegegrad, der Art der Pflege und dem vereinbarten Pflege-Tagegeld ab. Bei 50 € Tagegeld erhalten Sie beispielsweise bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 2 monatlich 1.500 €:

olgaflex leistungen

Zusätzlich punktet OLGAflex noch mit weiteren Vorteilen:

  • Werterhaltungsgarantie durch lebenslange Dynamisierung ohne Altersbegrenzung und auch im Leistungsfall

  • 2. Chance der Pflegeeinstufung als Alternative zur gesetzlichen Begutachtung

  • Extrazahlung: Erstmalig bis zu 9.000 € bei erstmaligem Eintritt in Pflegegrad 4 oder 5

  • Unfallhilfe: Zusätzlich bis zu 22.500 € in Pflegegrad 4 oder 5

  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4

  • Weltweite Geltung

  • Umfangreiche Unterstützung: Mit 24-Stunden-Garantie (ein Anruf genügt und wir organisieren Pflegekräfte, Haushaltshilfen, Hausnotruf- und Fahrdienste und vieles mehr)

  • Flexible Beitragszahlung: Reduzierter Startbeitrag und flexible Beitragsreduktion bis zum 60. Lebensjahr möglich

Pflegezusatzversicherung FÖRDERbar
Fragen & Antworten zu Tarif FÖRDERbar:
Der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung der Hallesche.
#accordion-element---service---faq---pflege---foerderbar---1-notwendig
1. Ist eine zusätzliche Pflegeabsicherung überhaupt notwendig?

Ja, denn die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung leistet nur einen Teil der tatsächlichen Kosten im Pflegefall. Ohne zusätzliche Absicherung für den Pflegefall müssen die entstehenden Kosten mit dem eigenen Einkommen bzw. Vermögen finanziert werden. Auch auf Erspartes, Sachvermögen oder Grundbesitz der Angehörigen kann unter Umständen zugegriffen werden.

Mit 600 € monatlichem Pflegetagegeld in Pflegegrad 5 leistet der Tarif FÖRDERbar einen wichtigen Teil dieser Absicherung – mit dem Sie auch von der staatlichen Förderung profitieren. Um die möglichen Kosten vollständig abzusichern, ist jedoch eine weitergehende private Absicherung erforderlich.

Grafik FÖRDERbar und OLGAflex
Um Ihren individuellen Absicherungsbedarf für den Pflegefall überprüfen zu lassen und sich über den günstigen Einstieg in zusätzliche Ergänzungen (z. B. Tarif OLGAflex) zu informieren, vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Außendienst.

***Absicherbar durch OLGAflex mit 75 € Tagegeld.
#accordion-element---service---faq---pflege---foerderbar---2-beachten
2. Was ist beim Abschluss des Tarifes FÖRDERbar zu beachten?
Sofern Sie Ihr persönliches FÖRDERbar-Angebot bereits von uns erhalten haben, ist der Abschluss ganz einfach:

  • Antwort-Coupon und SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) aus dem Angebot heraustrennen, vollständig ausfüllen und unterschreiben.

  • Mit dem beiliegenden Rückumschlag portofrei an uns zurückschicken.

Liegt Ihnen aktuell noch kein Angebot vor, sprechen Sie bitte mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Außendienst. Den Tarif FÖRDERbar können nur Personen abschließen, die:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung versichert sind,

  • derzeit keine Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflege-Pflichtversicherung beziehen und auch bisher keine Leistungen bezogen haben.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Gewährung der staatlichen Förderung sicherzustellen, wird der Tarif FÖRDERbar stets einem eigenen Versicherungsvertrag mit eigener Versicherungsnummer zugeordnet.
Für den Tarif FÖRDERbar erhalten Sie eine staatliche Zulage von 5 € pro Monat. Die Zulage wird von uns gestundet. Das heißt, die Pflegevorsorgezulage wird von Ihrem zu zahlenden Beitrag abgezogen.

Um die Auszahlung der Zulage kümmern wir uns. Hierzu bevollmächtigen Sie uns, die Zulage zu beantragen. Die Zulage wird im Anschluss an das Kalenderjahr von der zentralen Stelle an das Versicherungsunternehmen ausgezahlt und unmittelbar Ihrem Vertrag gutgeschrieben – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Damit wir die Zulage beantragen können, benötigen wir von der zu versichernden Person:

  • die Rentenversicherungsnummer (umgangssprachlich auch Sozialversicherungsnummer genannt). Sofern für die zu versichernde Person bisher noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, wird eine sog. Zulagenummer durch uns beantragt.

  • Geburtsname

  • Geburtsort

  • Staatsangehörigkeit

Der Tarif FÖRDERbar erfüllt selbstverständlich die gesetzlichen Voraussetzungen, um die staatliche Förderung zu erhalten:

  • Es gilt eine monatliche Mindestleistung von 600 € in Pflegegrad 5.

  • Der monatliche Beitrag inkl. Zulage beträgt mindestens 15 € für die zu versichernden Person. Die jeweilige Höhe der Prämie für einen Versicherten hängt ausschließlich vom individuellen Eintrittsalter ab.

  • Der Abschluss ist ohne Gesundheitsprüfung möglich

Die staatliche Förderung wird jeweils nur für einen Vertrag pro Person gezahlt. Ein weiterer Vertrag, bei dem eine staatliche Förderung erfolgt, darf  nicht bestehen – auch nicht bei einem anderen Versicherer.
#accordion-element---service---faq---pflege---foerderbar---4-leistungen
4. Wie sind die Leistungen im Tarif FÖRDERbar?
Der Tarif FÖRDERbar leistet:

  • 100 % in Pflegegrad 5 (mindestens 600 € monatliches Pflegegeld),

  • 50 % in Pflegegrad 4,

  • 30 % in Pflegegrad 3,

  • 20 % in Pflegegrad 2 und

  • 10 % in Pflegegrad 1

Die Leistungen im Tarif FÖRDERbar sind an die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung geknüpft. Geleistet wird also dann, wenn durch den Medizinischen Dienst bzw. MEDICPROOF Pflegebedürftigkeit in einer der oben genannten Stufen festgestellt wird. Und zwar unabhängig davon, ob die Pflege durch Fachkräfte oder durch Angehörige erbracht wird. Sofern eine Wartezeit vereinbart ist, entfällt diese bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalls.

Die Pflegegeldhöhe orientiert sich an den für die staatliche Förderung erforderlichen Mindestleistungen. Sofern Sie an einer umfangreicheren Absicherung für den Pflegefall interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Außendienst auf.