Wenn Sie sich als Privatpatient behandeln lassen, erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Im Gegensatz zu Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie damit die Möglichkeit zu prüfen, welche Leistungen der Arzt für seine Behandlung in Rechnung gestellt hat. Grundlage für jede Arztrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Hinweis: Bei der unten aufgeführten GOÄ handelt es sich um eine Kurzversion der GOÄ mit verkürzten Leistungsbezeichnungen. Für die gebührenrechtliche Prüfung sind die Originalleistungstexte relevant.
Ein kleiner Leitfaden
Gebührenordnung für Ärzte (Kurzversion)
Gebührenordnung für Zahnärzte
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Gebührenordnung für Psychotherapeuten
Hebammen Vergütungsvereinbarung