Inlands- und Sozialprodukt
Das Inlands- bzw. Sozialprodukt gibt die Höhe der tatsächlichen Produktionsleistung einer Volkswirtschaft an und enthält den Wert aller Waren und Dienstleistungen, die von dieser innerhalb einer bestimmten Periode (üblicherweise ein Jahr) hergestellt wurden.
Das Inlandsprodukt erfasst dabei die wirtschaftliche Leistung eines politisch-geographischen Raumes wie z.B. den der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält den Gegenwert der Waren und Dienstleitungen, der von Personen (wohnsitzunabhängig) in diesem Raum erzeugt wurde. Das Sozialprodukt gibt dagegen die Wirtschaftskraft der Bewohner dieses Wirtschaftsraumes an. Es bezieht sich also auf die darin lebenden Personen und nicht auf den Raum. Daher enthält es auch die Erwerbs- und Vermögenseinkünfte dieser „Inländer“, aus dem Ausland, muss aber um die Erwerbs- und Vermögenseinkünfte der Ausländer aus dem Inland vermindert werden. Allgemein gilt also folgende Beziehung zwischen den beiden Begriffen:
Inlandsprodukt
+ Erwerbs- und Vermögenseinkünfte der Inländer aus dem Ausland
- Erwerbs- und Vermögenseinkünfte der Ausländer aus dem Inland
= Sozialprodukt
Sozialproduktbegriffe
Sowohl Inlands- als auch Sozialprodukt werden in der Volkswirtschaft noch weiter differenziert. Der Wert aller in einer Periode produzierten Güter (Waren und Dienstleistungen) ohne Vorleistungen wird als Bruttoinlands- bzw. Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen bezeichnet. Unter Vorleistungen ist der Wert der Güter zu verstehen, die inländische Wirtschaftseinheiten von anderen inländischen oder ausländischen Wirtschaftseinheiten innerhalb der betrachteten Periode bezogen haben. Dazu zählen bspw. Rohstoffe, Treibstoffe, Mieten oder Anwaltskosten. Vorleistungen sind also nichts anderes als Einkäufe von anderen Unternehmen, d.h. aus Sicht der produzierenden Unternehmung „Fremdleistungen“.
Subtrahiert man vom Bruttoinlands- bzw. Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen die Abschreibungen einer Periode, so erhält man das Nettoinlands- bzw. Nettosozialprodukt zu Marktpreisen. Diese Größe berücksichtigt, in welchem Umfang die bei der Güterproduktion eingesetzten Produktionsmittel wertmäßig abgenutzt wurden. Werden zudem noch indirekte Steuern subtrahiert und Subventionen addiert, erhält man einen Produktionswert, der um die Einflüsse des Staates bereinigt ist. Er wird als Nettoinlands- bzw. Nettosozialprodukt zu Faktorkosten bezeichnet und enthält sämtliche Einkommen der am Produktionsprozess beteiligten Produktionsfaktoren.
Das Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten entspricht der Wertschöpfung eines Wirtschaftsraumes, das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten dem Volkseinkommen einer Volkswirtschaft. Zwischen den unterschiedlichen Definitionen besteht also folgender Zusammenhang:
Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen
- Abschreibungen
= Nettoinlandsprodukt zu Marktpreisen
- Indirekte Steuern
+ Subventionen
= Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten
= Wertschöpfung
Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen
- Abschreibungen
= Nettosozialprodukt zu Marktpreisen
- Indirekte Steuern
+ Subventionen
= Nettosozialprodukt zu Faktorkosten
= Volkseinkommen
Berechngung des Inlands- und Sozialprodukts
Zur statistischen Ermittlung des Inlands- bzw. Sozialprodukts stehen drei verschiedene Ansätze zu Verfügung, und zwar die
- Entstehungsrechnung: Als Ansatzpunkt dient die Messung der Produktion
- Verteilungsrechnung: Hierbei werden die bei der Produktion entstandenen Einkommen erfasst
- Verwendungsrechnung: Sie trifft eine Aussage über die Käufergruppen Haushalte, Unternehmungen, Staat oder Ausland der produzierten Güter
Bei der Entstehungsrechnung geht man von einer branchenmäßigen Einteilung der Wirtschaft in Sektoren aus. Als Klassifikationskriterium dienen dabei die Produktion gleicher bzw. ähnlicher Güter. Zu diesen Wirtschaftsbereichen zählen:
1. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
2. Warenproduzierendes Gewerbe
3. Handel und Verkehr
4. Dienstleistungsunternehmen
5. Staat, private Haushalte
Über die sektoralen Produktionswerte gelangt man zu den Beiträgen dieser Wirtschaftsweige zum Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen. Nicht berücksichtigt sind hierbei allerdings unterstellte Entgelte für Bankdienstleistungen, der Vorsteuerabzug für Investitionen sowie Einfuhrabgaben.
Gegenstand der Verteilungsrechnung sind die bei der Produktion entstandenen Einkommen, die in der Wertschöpfung enthalten sind. Es werden zwei Einkommenskategorien unterschieden:
1. Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit
2. Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen (Gewinne, Zinsen, Mieten, Pachten)
Die dritte Möglichkeit zur Ermittlung des Sozialprodukts setzt bei der Verwendung der produzierten Güter an. In Betracht kommen:
1. Privater Verbrauch (Konsumausgaben der privaten inländischen Haushalte)
2. Bruttoinvestitionen (Bruttoanlageinvestitionen und Vorratsveränderungen zuzüglich des Kaufs von Wohnungseigentum der privaten Haushalte)
3. Staatsverbrauch (zivile und militärische Aufwendungen des Staates)
4. Außenbeitrag (Differenz zwischen Aus- und Einfuhren von Waren und Dienstleistungen, bereinigt um die Erwerbs- und Vermögenseinkommen zwischen Inland und Ausland)
Die Addition dieser Positionen ergibt das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen. Bezieht man einzelne Komponenten auf das Bruttosozialprodukt, erhält man Quoten, z.B. die Konsum- oder Investitionsquote, die Rückschlüsse auf den Stand und die Entwicklung der Nachfragestruktur einer Volkswirtschaft zulassen. Außerdem bietet diese „Verwendungsgleichung“ Anhaltspunkte zur konjunkturpolitischen Steuerung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage.