Sind die vorgenannten Leistungen nicht ausreichend, kann der Anspruch auf Verhinderungspflege wie folgt ausgeweitet werden:
- Sofern der Anspruch auf Kurzzeitpflege zum Zeitpunkt der Erstattung noch nicht ausgeschöpft ist, werden von diesem maximal 843 € für Leistungen der Verhinderungspflege eingesetzt.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass bei unvollständigen Unterlagen keine Bearbeitung erfolgen kann.
- Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und bestehendem Pflegegrad 4 oder 5 gelten abweichende Regelungen. Gerne informieren wir Sie hierzu gesondert.
Für alle Fragen rund um das Thema Pflege steht Ihnen auch compass – private pflegeberatung immer unterstützend zur Seite. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater freuen sich auf Ihren Anruf unter der gebührenfreien Rufnummer: (0800) 101 88 00.