Liegt Dein Gehalt am Anfang Deiner Karriere noch unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 €), kannst Du Dir weiterhin den Zugang zur PKV sichern. Und/oder eine Zusatzversicherung (z. B. eine Zahnzusatzversicherung) abschließen.
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Dein aktueller Gesundheitszustand wird bereits heute für später gespeichert. Sollten während Deines Studiums gesundheitliche Probleme auftreten, haben diese nach Deinem Medizin- bzw. Zahnmedizinstudium keine negativen Auswirkungen bei einem gewünschten Wechsel in die PKV. Du musst Dir also keine Gedanken darüber machen, abgelehnt zu werden.
Liegt Dein Gehalt am Anfang Deiner Karriere noch unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 €), kannst Du Dir weiterhin den Zugang zur PKV sichern. Und/oder eine Zusatzversicherung (z. B. eine Zahnzusatzversicherung) abschließen.
Steigt Dein Gehalt über die Versicherungspflichtgrenze, kannst Du Dich bei uns privat krankenversichern – ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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