In der Krankenversicherung
Übergangspflege im Krankenhaus:
Übergangspflege im Krankenhaus:
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Übergangspflege im Krankenhaus als Leistung der GKV formuliert. Das ermöglicht nun die offizielle Abrechnung für Personen, die zwar nicht mehr stationär behandelt werden, aber noch nicht entlassen werden können, weil die Versorgung im Anschluss nicht sichergestellt ist. Unsere Versicherten sollen nicht schlechter gestellt sein als GKV-Versicherte. Deshalb stellen wir nun in Tarifen mit Leistung für Allgemeine Krankenhausleistungen sicher, dass wir für Übergangspflege im Krankenhaus vergleichbar mit der GKV leisten.
Anschlussheilbehandlung:
Wir stellen klar, dass Anschlussheilbehandlungen grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst sein können, wenn der Tarif dies vorsieht.
Wir stellen klar, dass Anschlussheilbehandlungen grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst sein können, wenn der Tarif dies vorsieht.
Heilmittelverzeichnis:
In den meisten Tarifen der Vollversicherung gibt es Höchstbeträge für Heilmittel. Diese Höchstbeträge passen wir an das gestiegene Preisniveau an. Ebenso ergänzen und aktualisieren wir einzelne Positionen des Heilmittelverzeichnisses. Wir erhalten so den Wert des hochwertigen Versicherungsschutzes.
In den meisten Tarifen der Vollversicherung gibt es Höchstbeträge für Heilmittel. Diese Höchstbeträge passen wir an das gestiegene Preisniveau an. Ebenso ergänzen und aktualisieren wir einzelne Positionen des Heilmittelverzeichnisses. Wir erhalten so den Wert des hochwertigen Versicherungsschutzes.
In der Krankentagegeldversicherung
Wiedereingliederung: Wir stellen klar, dass Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst sein können, wenn der Tarif dies vorsieht.
In der Pflege-Pflichtversicherung
Als weitere Folge der letzten Gesetzesänderung wurden die Leistungsbeträge erhöht. Außerdem wurde das Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis der privaten Pflege-Pflichtversicherung angepasst. Diese Änderungen erfolgen branchenweit einheitlich.
Die vollständigen Änderungen finden Sie in diesem pdf.