Änderungen der Versicherungsbedingungen

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu den Bedingungsänderungen
In der Krankenversicherung

Übergangspflege im Krankenhaus:
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Übergangspflege im Krankenhaus als Leistung der GKV formuliert. Das ermöglicht nun die offizielle Abrechnung für Personen, die zwar nicht mehr stationär behandelt werden, aber noch nicht entlassen werden können, weil die Versorgung im Anschluss nicht sichergestellt ist. Unsere Versicherten sollen nicht schlechter gestellt sein als GKV-Versicherte. Deshalb stellen wir nun in Tarifen mit Leistung für Allgemeine Krankenhausleistungen sicher, dass wir für Übergangspflege im Krankenhaus vergleichbar mit der GKV leisten.
 
Anschlussheilbehandlung:
Wir stellen klar, dass Anschlussheilbehandlungen grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst sein können, wenn der Tarif dies vorsieht.
 
Heilmittelverzeichnis:
In den meisten Tarifen der Vollversicherung gibt es Höchstbeträge für Heilmittel. Diese Höchstbeträge passen wir an das gestiegene Preisniveau an. Ebenso ergänzen und aktualisieren wir einzelne Positionen des Heilmittelverzeichnisses. Wir erhalten so den Wert des hochwertigen Versicherungsschutzes. 

In der Krankentagegeldversicherung

Wiedereingliederung: Wir stellen klar, dass Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst sein können, wenn der Tarif dies vorsieht.

In der Pflege-Pflichtversicherung 

Als weitere Folge der letzten Gesetzesänderung wurden die Leistungsbeträge erhöht. Außerdem wurde das Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis der privaten Pflege-Pflichtversicherung angepasst. Diese Änderungen erfolgen branchenweit einheitlich.
 
 

Die vollständigen Änderungen finden Sie in diesem pdf.


 
#accordion-element---service---faq---bedingungsaenderung---widerspruch
Kann ich der Bedingungsänderung widersprechen?
Nein, ein Widerspruch ist nicht möglich. Die Änderungen erfolgen auf Grundlage des § 203 Abs. 3 VVG. Der unabhängige Treuhänder hat ihnen zugestimmt. Die Regelungen werden somit zum 1.1.2025 Vertragsbestandteil und sind bindend.
#accordion-element---service---faq---bedingungsaenderung---aenderung-pflege
Warum gibt es schon wieder Änderungen in der Pflege?
Die Private Pflege-Pflichtversicherung wird aufgrund gesetzlicher Verpflichtung in einheitlicher Form bei allen Privaten Krankenversicherern angeboten. Der Versicherungsschutz entspricht der Sozialen Pflege-Pflichtversicherung (SGB XI). In den letzten Jahren gab es zahlreiche gesetzliche Änderungen, die sich auf die Versicherungsbedingungen sowie das Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis ausgewirkt haben. Die Änderungen werden zum 1. Januar 2025 wirksam.
#accordion-element---service---faq---bedingungsaenderung---tarife-nicht-versichert
Warum schicken Sie mir Änderungen zu Tarifen, die ich gar nicht versichert habe?
Sie erhalten die Bedingungsänderungen, weil Sie mindestens einen Tarif versichert haben, bei dem sich die Versicherungsbedingungen ändern. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Sie auch Informationen zu Tarifen erhalten, die Sie gar nicht versichert haben. Eine individuelle Zusammenstellung der tatsächlich versicherten Tarife war leider nicht möglich. 
#accordion-element---service---faq---bedingungsaenderung---richtige-beitragseinstufung-pflege-pflicht
Habe ich die richtige Beitragseinstufung in der Pflege-Pflichtversicherung?
Haben sich Veränderungen beim Einkommen Ihres Ehepartners ergeben? Oder überschreitet das Einkommen Ihres Kindes inzwischen die aktuelle Einkommensgrenze? 
Wichtig für Mitglieder von Solidargemeinschaften, für die sich der Beitrag zur Solidargemeinschaft aufgrund von (drohender) Hilfebedürftigkeit vermindert: Sie zahlen künftig den hälftigen Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung.

Welche Änderungen für die Beitragseinstufung maßgeblich sein können, finden Sie im Merkblatt „Allgemeines Merkblatt zur Pflege“ 

Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam und teilen uns Änderungen, die für die Beitragseinstufung maßgeblich sein könnten, unverzüglich mit: Hallesche Krankenversicherung, 70166 Stuttgart.