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Bitte prüfen Sie, ob folgende Angaben auf Ihren Belegen vollständig vorhanden sind.
Falls nicht, hilft Ihnen der Aussteller der Rechnung/des Rezeptes weiter.
Bei Rechnungen:
Bei Rezepten für Arzneimittel:
Bei Heil- und Hilfsmitteln:
Bei Heilmitteln ist zusätzlich zu beachten:
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Bei der Rechnungseinreichung lohnt es sich, eine mögliche Beitragsrückerstattung zu berücksichtigen.
Beispiel: Sie haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung von 500 € und Ihr Tarif sieht einen jährlichen Selbstbehalt von 300 € vor. Übersteigen Ihre Rechnungsbelege zusammen nicht den Betrag von 800 €, erhalten Sie durch die Beitragsrückerstattung mehr Geld von uns als durch die Rechnungserstattung. Bitte berücksichtigen Sie dabei die steuerlichen Auswirkungen einer Beitragsrückerstattung. Weitere Informationen finden Sie unter www.hallesche.de/beitragsrueckerstattung