Frau reicht Rechnung ein

Rechnungen und Rezepte einreichen – so einfach geht´s

Wichtige Hinweise rund um Ihre Rechnungen. 

Sie möchten wissen, wie die Rechnungserstattung bei der Hallesche funktioniert?

Folgende Grafik liefert Ihnen die wesentlichen Informationen. Wählen Sie dazu die Elemente "Apotheke", "Arzt" oder "Krankenhaus" aus.


Erforderliche Informationen bei der Rechnungseinreichung

Bitte prüfen Sie, ob folgende Angaben auf Ihren Belegen vollständig vorhanden sind.
Falls nicht, hilft Ihnen der Aussteller der Rechnung/des Rezeptes weiter.


Bei Rechnungen:

  • Name der behandelten Person
  • Durchgeführte Leistung
  • Datum der Leistungserbringung


Bei Rezepten für Arzneimittel:

  • Name des Patienten
  • Bezogene Arzneimittel - inkl. Pharmazentralnummer (PZN)
  • Bezugsdatum des Arzneimittel
  • Preis


Bei Heil- und Hilfsmitteln:

  • Legen Sie zusätzlich bitte die ärztliche Verordnung (Rezept) bei.
  • Diese muss vor dem Behandlungsbeginn bzw. dem Bezugsdatum ausgestellt worden sein.

Bei Heilmitteln ist zusätzlich zu beachten:

  • Die Behandlung soll spätestens 28 Tage nach dem Verordnungsdatum beginnen.
    Ausnahme: Der Arzt gibt auf der Verordnung ein anderes Datum an.

Download für Versicherte der Einzelversicherung



Download für bKV-Versicherte


FAQ Zahnbehandlung

Sie haben Fragen zur Rechnungseinreichung Ihrer Zahnbehandlung?

Zum FAQ Zahnbehandlung


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Die häufigsten Fragen zum Thema "Rechnungen einreichen"

Weitere Fragen finden Sie auf unserer "Fragen und Antworten"-Seite zu Ihren Rechnungen.