Wie kann ich das E-Rezept einlösen und zur Erstattung einreichen?
Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung.
Für einen komplett digitalen Prozess empfehlen wir Ihnen die Variante per App.
Tipps und Tricks für die Einrichtung und Verwendung der E-Rezept-App:
Als Alternative können Sie auch den Papierausdruck nutzen
Wie kann ich das E-Rezept bei der Hallesche einreichen?
Als Zusatzversicherter oder Versicherter in der betrieblichen Krankenversicherung haben Sie drei Möglichkeiten das E-Rezept zu nutzen:
Als Alternative zur ausgedruckten ärztlichen Verordnung können Sie uns auch einen Ausdruck des Nachweisdatensatzes 15a aus der Apotheke zusammen mit der Quittung zur Erstattung einreichen.
Es gibt grundsätzlich zwei große Unterschiede.
Unser Support ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichbar:
Ihnen als gesetzlich Versicherter liegt häufig kein Papierrezept vor. Da wir zur Erstattung allerdings die Verordnungsinformationen benötigen, können Sie uns diese auf verschiedenen Wegen zur Verfügung stellen:
Bitte senden Sie uns jeweils zu diesen Verordnungsinformationen ergänzend die Apothekenquittung mit, da nur dort die Zuzahlung zu erkennen ist.