Ab dem 15.01.2025 ist es so weit und es startet die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle. Damit erhalten alle vollversicherten Personen mit Vollendung des 16 Lebensjahres, die über eine Krankenversichertennummer (KVNR) verfügen, eine elektronische Patientenakte. Grundlage dafür ist das Digital-Gesetz, das einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens darstellt und den Behandlungsalltag für alle Beteiligten erleichtern soll.
Die Nutzung bleibt aber weiterhin freiwillig. Sie können entscheiden, ob Sie die ePA nutzen möchten oder nicht. Informationen zu Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie unten.
Wenn Sie bereits eine ePA haben, können Sie diese 2025 einfach aktualisieren und dann weiter nutzen. Inhalte, Protokolle und hinterlegte Vertretungen werden in die neue ePA übernommen. Nur Berechtigungen für Leistungserbringer müssen aus technischen Gründen erneut eingestellt werden.
ePA-Infos nach § 343 Absatz 1a SGB V zum Download
Die gesetzlichen Pflichtinformationen nach §343 Ansatz 1a SGB V finden Sie hier zum Download.
Wie kann ich der Einrichtung einer ePA bei der Hallesche widersprechen?
Sie können uns Ihren Widerspruch schriftlich mitteilen. Verwenden Sie hierfür bequem unser Online-Formular. Bitte beachten Sie, dass jede versicherte Person einzeln widersprechen muss. Zum Widerspruchs-Formular