Generell können alle Versicherte mit einer privaten Krankenvollversicherung bei der Hallesche die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen.
Zum Start wird der Kreis zunächst auf die Versicherungsnehmer begrenzt sein und sukzessiv ausgebaut. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald der Personenkreis erweitert wurde.
Für den Zugriff auf Ihre ePA wird ein Smartphone mit den folgenden Betriebssystemen benötigt: Android 9.0 oder höher sowie iOS 15.0 oder höher.
Der Zugriff auf die ePA erfolgt ausschließlich über die bestehenden Zugangsdaten von Hallesche4u-App.
Es entstehen selbstverständlich hieraus keine Nachteile für die Gesundheitsversorgung.
Als Zusatzangebot sorgt die ePA aber für eine gesteigerte Transparenz Ihrer medizinischen Daten. So besitzen Sie im Rahmen einer ePA-Nutzung den Vorteil, die Dokumente, Befunde oder Informationen Ihrer Behandlung digital einsehen und an ausgewählte Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser weitergeben zu können bzw. diesen den Zugriff auf Ihre Daten zu erlauben.
Durch den Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten in Ihrer ePA unterstützen Sie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und andere Leistungserbringer dabei, die bestmögliche therapeutische Entscheidung treffen zu können, unerwünschte Wirkungen abzuwenden sowie unnötige Behandlungen oder Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
Für die Nutzung der ePA wird es eine eigenständige ePA-App der Hallesche geben. Sie brauchen sich jedoch nicht separat dafür registrieren. Die Zugangsdaten sind mit denen der Hallesche4u App identisch.
Haben sie also bereits einen Zugang für Hallesche4u können sie sich mit diesem in der ePA-App anmelden. Besitzen Sie noch keinen Zugang können Sie sich in der App über den Button „Jetzt registrieren“ oder über folgenden Link registrieren.
Unser Support ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichbar:
Die Daten der ePA werden auf einem zentralen Server in Deutschland gespeichert, für den die europäischen Datenschutzbestimmungen gelten. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens der gematik wird darüber hinaus die sicherheitstechnische Eignung durch unabhängige Gutachter geprüft.
Zusätzlich werden Ihre Daten stets verschlüsselt abgelegt, sodass nur der vom Versicherten berechtigte Kreis die in der ePA abgelegte Informationen einsehen kann.
Auf die elektronischen Patientenakte (ePA) können in erster Linie Sie als Versicherte bzw. Versicherter zugreifen. Des Weiteren können Sie auch Ihren Leistungserbringern (z.B. Apotheke, Hausarzt etc.) den Zugriff erlauben. Den Einrichtungen können Sie durch ein granulares Berechtigungskonzept individuell Zugriffe gewähren oder entziehen. Auch die Einsehbarkeit können Sie über „Vertraulichkeitsstufen“ auf bestimmte Dokumente begrenzen.
Neben Einrichtungen können Sie auch Personen, denen Sie besonders vertrauen, zum ePA-Zugriff berechtigen. Dies sind die sogenannten Vertreterinnen bzw. Vertreter.
Die Vertretung hat grundsätzlich die gleichen Zugriffsmöglichkeiten wie Sie selbst. Jedoch kann die Vertretung Ihre ePA weder löschen noch weitere Vertreterinnen oder Vertreter benennen bzw. Vertretungen widerrufen.
Ja, für jedes in die ePA einstellte Dokument kann eine Vertraulichkeitsstufe festgelegt werden:
Die elektronische Patientenakte (ePA) lebt davon, dass in ihr möglichst viele der Gesundheitsdaten abgelegt sind – erst dann entfaltet sie für die Nutzerinnen und Nutzer sowie den Leistungserbringern im Gesundheitswesen den vollen Mehrwert.
Neben den Daten, die Sie selbst ablegen, kommt es dabei natürlich auch ganz entscheidend auf die Daten an, die im Rahmen der Behandlungen bei Ärztinnen bzw. Ärzten oder im Krankenhaus erhoben werden. Zuvor müssen Sie allerdings eine Berechtigung zum Zugriff auf die ePA erteilt haben.
Sprechen Sie einfach Ihren Arzt bzw. Ärztin beim nächsten Besuch darauf an.
Das Prinzip der Freiwilligkeit bedeutet natürlich auch, dass Sie jederzeit das Recht haben, die in die Akte eingestellten Dokumente selbst zu löschen oder durch von Ihnen berechtigte Leistungserbringereinrichtungen löschen zu lassen.
Die Akte selbst können Sie jederzeit kündigen. In der Hallesche ePA-App finden Sie die entsprechende Option unter Profil > Meine Patientenakte verwalten > Meine Patientenakte kündigen
Bitte beachten Sie, dass sofern Sie keinen „Umzug“ der ePA auf eine neue App Ihrer Krankenversicherung durchführen, Ihre Patientenakte mit all Ihren Daten am Kündigungsdatum unwiderruflich gelöscht sind.
Die elektronische Patientenakte zeichnet Vorgänge, die die berechtigten Einrichtungen durchführen, in einem Protokoll auf. Dabei unterscheidet die ePA die Protokollierung von Verwaltungsvorgängen – das sogenannte Verwaltungsprotokoll – und Vorgängen, die unmittelbar im Zusammenhang mit Ihren medizinischen Daten stehen – das sogenannte Zugriffsprotokoll.
Die Inhalte beider Protokolle werden komfortabel und einheitlich in der ePA App unter dem Punkt „Aktivitäten“ dargestellt.
Bei einem Gerätewechsel können Sie die ePA-App auf Ihrem neuen Gerät herunterladen. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Sie müssen jedoch über Ihr altes Gerät die ePA für Ihr neues Gerät freischalten. Nach dem Freischalten können Sie auf Ihre elektronische Patientenakte wie gewohnt zugreifen.
Liegt Ihnen Ihr altes Gerät nicht mehr vor, müssen Sie Ihr Benutzerkonto zurücksetzen und sich erneut registrieren.
Bitte nutzen Sie dafür den folgenden Sperrlink zur Entziehung der Berechtigung: Jetzt sperren
Bei Problemen steht Ihnen alternativ selbstverständlich auch unser Kundensupport unter kundensupport@hallesche.de zur Verfügung. Schreiben Sie uns in diesem Fall eine E-Mail mit der Bitte, die ePA zu sperren. Wir werden die Sperrung unverzüglich für Sie vornehmen und Sie darüber informieren.
Die Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte bleiben bei einer Sperrung erhalten. Für die Entsperrung Ihrer ePA ist eine neue Prüfung der Identität erforderlich.
Falls es möglich ist, laden Sie sich bitte die ePA-App auf einem anderen Gerät herunter. Sie haben dann die Möglichkeit Ihr Benutzerkonto zurückzusetzen und sich neu zu identifizieren.
Haben Sie kein anderes Smartphone zur Verfügung? Melden Sie sich bitte per Mail bei kundensupport@hallesche.de
Sollten Sie die Krankenversicherung wechseln und eine ePA auch bei Ihrer neuen Krankenversicherung nutzen wollen, können Sie die maschinelle Datenübernahme beantragen. Sie müssen hierzu Ihre ePA kündigen und die Datenübernahme (Umzug) aktivieren.
In der Hallesche ePA-App finden Sie die entsprechende Option unter Profil > Meine Patientenakte verwalten > Meine Patientenakte kündigen > Daten mitnehmen (Umzug)