Wenn Sie sowohl das E-Rezept als auch die elektronische Patientenakte nutzen, werden Daten zur Verschreibung und Ausgabe des Medikaments automatisch in Ihre elektronische Patientenakte eingestellt. Daraus ergibt sich eine Medikationsliste, über die Sie nachvollziehen können, welche verschreibungspflichtigen Medikamente Sie erhalten haben. Auch Behandelnde mit Zugriff auf Ihre ePA können so sehen, welche Medikamente Sie einnehmen und neue Verordnungen darauf abstimmen. Geplant ist außerdem, dass Ärztinnen, Ärzte und Apotheken die Medikationsliste ab Mitte 2025 nutzen können, um einen Medikationsplan zu erstellen. Behandelnden wird es darüber hinaus künftig möglich sein, Informationen zu hinterlegen, die für die sichere Verschreibung und Einnahme von Medikamenten wichtig sind: z. B. Hinweise auf eine Schwangerschaft oder Nierenfunktionsstörung. Medikationsliste, Medikationsplan und Zusatzinformationen ergeben zusammen den digital gestützten Medikationsprozess.
Wenn Sie den digital gestützten Medikationsprozess nicht nutzen möchten, können Sie diesem in der ePA-App widersprechen. In diesem Fall können Leistungserbringer nicht mehr auf einen vorhanden Medikationsplan zugreifen, einen Medikationsplan einstellen oder anpassen. Daten aus dem E-Rezept werden weiterhin automatisch eingestellt.
Auch dem automatischen Einstellen von Medikationsdaten aus dem E-Rezept können Sie widersprechen. Es fließen dann keine Daten mehr in die Medikationsliste ein; es können weder ein Medikationsplan noch Zusatzinformationen eingestellt werden. Ein bestehender Medikationsplan wird gelöscht.
Nehmen Sie einen Widerspruch gegen das Einstellen von Daten aus dem E-Rezept oder den digital gestützten Medikationsprozess zurück, wird automatisch auch der jeweils andere Widerspruch zurückgenommen.
Widersprüche gegen den digital gestützten Medikationsprozess bzw. das Einstellen von Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst können Sie auch über die ePA-Ombudsstelle einstellen bzw. zurücknehmen lassen.