Mann im Rollstuhl mit Handy

Pflegewelt

Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei allen Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit.

Orientierung in der neuen Situation

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig werden, stehen die Betroffenen häufig vor vielen Fragen. Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserer digitalen Pflegewelt. Die Angebote richten sich an Versicherte mit einer Pflegepflichtversicherung.
Pflegeantrag leicht gemacht
Zwei Maenner mit Notebook

Ihr digitaler Pflegeantrag

Mit unserem Online-Service können Sie Ihren Antrag auf einen Pflegegrad stellen – und zwar digital, schnell und einfach.

Mehr Informationen

Pflegeberatung telefonisch oder online
Beratungsgespraech mit aelterem Paar

Ihre persönliche Pflegeberatung

In der Pflegesituation treten immer wieder neue Fragen auf. Der Hilfebedarf verändert sich, Sie fühlen sich als Pflegeperson überfordert oder wissen nicht, wie Sie die Pflege organisieren können? Über diese und weitere Themen rund um die Pflege können Sie jederzeit mit Ihrem Pflegeberater der Compass Pflegeberatung sprechen.

Service Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zur Antragstellung

Um Ihnen und Ihren Angehörigen schnell und unkompliziert zur Seite zu stehen, haben wir die wichtigsten Informationen zur Pflegeantragstellung für Sie zusammengefasst. 

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Leistungen

Kranken Gesundheitstelefon

Fragen und Antworten zu den Leistungen

Sie haben Fragen zu Pflegeleistungen, Entlastungsmöglichkeiten und der Vorgehensweise zum Leistungsbezug? Dann sind Sie hier genau richtig. 

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Älteres Paar auf Bank

Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)

Hier finden Sie alle Informationen zu gesetzlichen Veränderungen ab 01.01.2024.  Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus den Versicherungsbedingungen ergibt.

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Beratungsgespraech mit aelterem Paar

Ein besonderer Service – Pflegeberatungseinsatz über compass

Hier finden Sie alle Informationen zu dem besonderen Service von compass.

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Ihr Ansprechpartner bei der Hallesche

Für Fragen steht Ihnen unser Service-Telefon gerne zur Verfügung!

Telefonisch: 0711 6603-6603



Zwei Maenner mit Notebook

Ihr digitaler Pflegeantrag

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, kann es hilfreich sein, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Mit unserem Online-Service können Sie Ihren Pflegeantrag digital beantragen. Die Kosten für den digitalen Pflegeantrag übernehmen wir für Sie.


Beratungsgespraech mit aelterem Paar

Ihre persönliche Pflegeberatung

Wenn Angehörige nicht mehr allein zurechtkommen, steht die Familie häufig vor vielen Fragen. Compass Pflegeberatung unterstützt
  • bei der Beantragung eines Pflegegrads,
  • bei der Organisation der Pflegesituation,
  • bei allgemeinen Fragen rund um die Pflege. 

Nutzen Sie Ihre persönliche Pflegeberatung schnell und unabhängig. Die Pflegeberatung kann sowohl telefonisch als auch persönlich bei Ihnen zu Hause stattfinden. Die Kosten übernehmen wir für Sie.


Finden Sie Ihren Ansprechpartner im Internet unter www.compass-pflegeberatung.de oder rufen Sie unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/101 88 00 an. Erreichbar von Montag bis Freitag von 8-19 Uhr und Samstags von 10-16 Uhr. 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer 

Sie benötigen kein telefonisches Beratungsgespräch oder möchten selbst nachlesen? 
 
Antworten auf Ihre Fragen rund um die Pflege finden Sie im Internet unter www.pflegeberatung.de 
Hier werden außerdem verschiedene Checklisten, Formulare und Materialien zur Information angeboten.

Sie beziehen bereits ein Pflegegeld und benötigen weitere Informationen rund um den Pflegeberatungseinsatz?

Hier finden Sie alle Informationen


Fragen und Antworten zur Antragstellung
#accordion-element---service---gesundheitsberatung---faq-antrag---was-soll-ich-tun
Was soll ich tun, wenn ich oder meine Angehörigen pflegebedürftig werden?

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Sie können den Pflegeantrag direkt hier online stellen.

Alternativ können Sie hier auch die Dokumente herunterladen und sofort ausfüllen. So einfach geht´s:

  1. Laden Sie den Antrag auf Pflegeleistungen sowie das Pflegeprotokoll zur Vorbereitung auf die Begutachtung herunter. Füllen Sie die Textfelder vollständig aus und unterschreiben Sie beide Dokumente. 
  2. Senden Sie dann bitte beide Dokumente an die Hallesche Krankenversicherung, am einfachsten per Hallesche-4u App. Weitere Kontaktkanäle finden Sie hier. 
    Informationen zum weiteren Ablauf finden Sie im folgenden Textfeld.
 

Nach Eingang des vollständigen Pflegeantrags leiten wir alles Erforderliche für Sie in die Wege: 

  • Wir beauftragen MEDICPROOF mit der Begutachtung.
  • Der Gutachter/die Gutachterin meldet sich telefonisch bei Ihnen und vereinbart einen Termin für die Begutachtung. 
  • Sobald uns das Gutachten vorliegt, informieren wir Sie über das Ergebnis und die damit zusammenhängenden Leistungen.  
 
#accordion-element---service---gesundheitsberatung---faq-antrag---aenderung-pflegebedarf
Was soll ich tun, wenn sich der Pflegebedarf verändert?

Hier können Sie den Änderungsantrag direkt online stellen. 

Alternativ können Sie die Antragsunterlagen auch herunterladen und sofort ausfüllen. So einfach geht´s:

  1. Laden Sie den Änderungsantrag sowie das Pflegeprotokoll herunter. Füllen Sie die Textfelder vollständig aus und unterschreiben Sie beide Dokumente. 
  2. Senden Sie dann bitte beide Dokumente an die Hallesche Krankenversicherung, am einfachsten per Hallesche-4u App. Weitere Kontaktkanäle finden Sie hier. 
  3. Die nächsten Schritte kennen Sie ja bereits: Ein Gutachter/eine Gutachterin von Medicproof meldet sich telefonisch und vereinbart den Begutachtungstermin. Liegt uns das Gutachten vor, informieren wie Sie über das Ergebnis.


Nach der Antragstellung

So läuft eine Begutachtung bei MEDICPROOF nach der Antragstellung ab.

Fragen und Antworten zu den Leistungen
#accordion-element---service---gesundheitsberatung---faq-leistungen---pflege-privat
Was muss ich beachten, wenn ich durch Privatpersonen gepflegt werde?

Mit Erhalt eines Pflegegrades erhalten Sie jeweils am Monatsende ein Pflegegeld. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Pflegegrad und bewegt sich zwischen 332 € und 947 €. Damit die Pflegegeldauszahlung erfolgen kann, sind Sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Pflegeberatungseinsatz durchzuführen. Im Pflegegrad 2 und 3 ist dies einmal im Halbjahr und im Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr fällig. 
Den Pflegeberatungseinsatz können Sie auch über die compass Pflegeberatung durchführen lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Sollten Sie länger als 28 Tage am Stück stationär behandelt werden, informieren Sie uns bitte.

#accordion-element---service---gesundheitsberatung---faq-leistungen---pflegedienst
Was muss ich beachten, wenn ich durch einen Pflegedienst gepflegt werde?
Bitte reichen Sie uns die monatlichen Rechnungen ein. Diese werden dann bis zum Höchstbetrag erstattet. Sollte die Rechnung unter der gesetzlichen Pauschale liegen, erhalten Sie automatisch ein anteiliges Pflegegeld. Sollte in einem Monat der Pflegedienst nicht in die Versorgung eingebunden sein, informieren Sie uns bitte. Sie erhalten dann ggf. ein pauschales Pflegegeld. Bitte reichen Sie uns die monatlichen Rechnungen zusammen mit den Leistungsnachweisen ein." Zusätzlich sollte folgender Satz noch um einen Nebensatz erweitert werden: "Sollte die Rechnung unter der gesetzlichen Pauschale liegen und sind alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie automatisch ein anteiliges Pflegegeld.
#accordion-element---service---gesundheitsberatung---faq-leistungen---pflegegrad-1
Welche Leistungen kann ich im Pflegegrad 1 erhalten?
Eine pauschale Pflegegeldauszahlung ist im Pflegegrad 1 nicht vorgesehen. Sie erhalten Leistungen für Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen des Entlastungsbetrags bis 125 € monatlich nach Rechnungsvorlage. Wird die Pauschale in einem Monat nicht ausgeschöpft, kann der Entlastungsbetrag bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden. Eingereicht werden können Rechnungen von Pflegediensten, nach § 45b SGB XI zugelassenen Reinigungsfirmen, Alltagsbetreuern und Privatpersonen. Bei Privatpersonen sind die Voraussetzungen im Vorfeld zu prüfen.
#accordion-element---service---gesundheitsberatung---faq-leistungen---hilfsmittel
Ich benötige ein Hilfsmittel, was muss ich bei dem Bezug beachten?
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind auf die Standardversorgung beschränkt. Eine Liste aller erstattungsfähiger Hilfsmittel können Sie den MB/PPV entnehmen. Bitte beachten Sie, dass der Bezug einer vorherigen Prüfung durch uns und ggf. durch MEDICPROOF bedarf. Bitte reichen Sie uns daher vor dem Bezug eine ärztliche Verordnung und einen Kostenvoranschlag ein. Sollten Sie ein Hilfsmittel beziehen, ohne im Vorfeld mit uns zu sprechen, kann es zu Eigenanteilen kommen. 

Benötigt Ihre Pflegeperson eine Auszeit oder ist aus anderen Gründen verhindert? Muss die Pflege kurzfristig durch eine Ersatzpflegeperson oder ersatzweise durch einen Pflegedienst übernommen werden, kann dies über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Bitte denken Sie bei Rechnungseinreichung immer daran, die Anlage für Verhinderungspflege vollständig ausgefüllt beizufügen.

#accordion-element---service---gesundheitsberatung---faq-leistungen---wohngruppe
Ich ziehe in eine Wohngruppe für pflegebedürftige Personen um. Was muss ich beachten?
Um den pauschalen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 € zu erhalten, bedarf es einer Antragstellung und einer Prüfung durch uns. Bitte füllen Sie daher den Antrag auf pauschalen Wohngruppenzuschlag  aus und reichen Sie uns das Formular ein. Die Voraussetzungen können Sie unserem Ratgeber entnehmen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine schriftliche Leistungszusage und den pauschalen Wohngruppenzuschlag. Dieser wird dann am Monatsende ohne Rechnungsvorlage für maximal ein Jahr ausgezahlt. Danach sind die Voraussetzungen erneut zu prüfen. 


Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)

Mit der Verabschiedung des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) hat der Gesetzgeber in der ersten Jahreshälfte 2023 eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht. Diese erstrecken sich auf den Zeitraum vom 01.07.2023 bis 01.01.2028. Die Umsetzung erfolgt somit stufenweise.

Das Ziel des von Bundesgesundheitsministier Prof. Dr. Lauterbach vorangetriebenen Gesetzesentwurfes ist es, die Situation der pflegebedürftigen Menschen in der häuslichen wie in der vollstationären Pflege zu stärken. Dabei liegt der Fokus auch auf den ambulanten Pflegepersonen, die einen Großteil der häuslichen Pflege abdecken sowie auf den beruflich Pflegenden und ihren Arbeitsbedingungen. Zusätzlich spielt auch das Thema der weitergehenden Digitalisierung in der Pflege eine zentrale Rolle.

Da sich die gesetzlichen Änderungen über mehrere Jahre erstrecken, werden die sich ergebenden Änderungen ebenfalls sukzessiv veröffentlicht.

Weitere Informationen sowie konkrete Leistungsbeträge finden Sie hier
 

Fragen und Antworten zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz
#accordion-element---service---gesundheitsberatung---pflegewelt---pueg---antrag
Ich beziehe bereits Pflegeleistungen. Muss ich einen Antrag für die höheren Leistungen stellen?
Nein, es ist hierbei weder ein Antrag noch eine erneute Begutachtung vorgesehen. Die Änderungen setzen wir für Sie automatisch um. Die neuen Beträge können Sie dann wie gewohnt der ersten Leistungsabrechnung im Jahr 2025 entnehmen.

Ihr Ansprechpartner für individuelle Fragen

Für Fragen steht Ihnen Compass Pflegeberatung gerne zur Verfügung!
Telefonisch: 
0800 / 101 88 00
Erreichbar von Montag bis Freitag von 8-19 Uhr und Samstags von 10-16 Uhr.


Pflegeberatungseinsatz über compass private Pflegeberatung 

Mit der Feststellung eines Pflegegrads können Sie jeweils am Monatsende ein Pflegegeld erhalten. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Pflegegrad, beginnend ab Pflegegrad 2 und bewegt sich zwischen 332 € und 947 €. Damit die Pflegegeldauszahlung erfolgen kann, sind Sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Pflegeberatungseinsatz durchzuführen. Im Pflegegrad 2 und 3 ist dies einmal im Halbjahr und im Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr fällig. 


Den Pflegeberatungseinsatz können Sie ganz unkompliziert über unseren Kooperationspartner compass Pflegeberatung durchführen lassen!

Sie wünschen eine schnelle und unkomplizierte Terminvereinbarung? Nutzen Sie gerne das  Rückrufformular. Compass wird sich zeitnah melden und einen Termin vereinbaren.


Ihre Vorteile
  • Terminkoordination durch compass
  • Der Berichtsbogen wird direkt und unkompliziert an die Hallesche übermittelt. 
  • Die Kosten für die Beratung werden tariflich erstattet.
  • Jede zweite Beratung kann als Videoberatung erfolgen, sofern Sie das wünschen. So können unkompliziert auch Ihre Angehörigen dabei sein, die nicht in direkter Nähe zu Ihnen wohnen.

Entscheiden Sie sich jetzt für den unkomplizierten Weg mit der Pflegeberatung durch compass!