Ihr digitaler Pflegeantrag
Mit unserem Online-Service können Sie Ihren Antrag auf einen Pflegegrad stellen – und zwar digital, schnell und einfach.
Mit unserem Online-Service können Sie Ihren Antrag auf einen Pflegegrad stellen – und zwar digital, schnell und einfach.
In der Pflegesituation treten immer wieder neue Fragen auf. Der Hilfebedarf verändert sich, Sie fühlen sich als Pflegeperson überfordert oder wissen nicht, wie Sie die Pflege organisieren können? Über diese und weitere Themen rund um die Pflege können Sie jederzeit mit Ihrem Pflegeberater der Compass Pflegeberatung sprechen.
Sie haben Fragen zu Pflegeleistungen, Entlastungsmöglichkeiten und der Vorgehensweise zum Leistungsbezug? Dann sind Sie hier genau richtig.
Hier finden Sie Informationen zu den Themen Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und Wohngruppenzuschlag.
Hier finden Sie alle Informationen zu gesetzlichen Veränderungen ab 01.01.2024. Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus den Versicherungsbedingungen ergibt.
Hier finden Sie alle Informationen zu dem besonderen Service von compass.
Für Fragen steht Ihnen unser Service-Telefon gerne zur Verfügung!
Telefonisch: 0711 6603-6603
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer
Sie benötigen kein telefonisches Beratungsgespräch oder möchten selbst nachlesen?
Antworten auf Ihre Fragen rund um die Pflege finden Sie im Internet unter www.pflegeberatung.de
Hier werden außerdem verschiedene Checklisten, Formulare und Materialien zur Information angeboten.
Sie beziehen bereits ein Pflegegeld und benötigen weitere Informationen rund um den Pflegeberatungseinsatz?
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Sie können den Pflegeantrag direkt hier online stellen.
Alternativ können Sie hier auch die Dokumente herunterladen und sofort ausfüllen. So einfach geht´s:
Nach Eingang des vollständigen Pflegeantrags leiten wir alles Erforderliche für Sie in die Wege:
Hier können Sie den Änderungsantrag direkt online stellen.
Alternativ können Sie die Antragsunterlagen auch herunterladen und sofort ausfüllen. So einfach
Mit Erhalt eines Pflegegrades erhalten Sie jeweils am Monatsende ein Pflegegeld. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Pflegegrad und bewegt sich zwischen 332 € und 947 €. Damit die Pflegegeldauszahlung erfolgen kann, sind Sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Pflegeberatungseinsatz durchzuführen. Im Pflegegrad 2 und 3 ist dies einmal im Halbjahr und im Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr fällig.
Den Pflegeberatungseinsatz können Sie auch über die compass Pflegeberatung durchführen lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Sollten Sie länger als 28 Tage am Stück stationär behandelt werden, informieren Sie uns bitte.
Benötigt Ihre Pflegeperson eine Auszeit oder ist aus anderen Gründen verhindert? Muss die Pflege kurzfristig durch eine Ersatzpflegeperson oder ersatzweise durch einen Pflegedienst übernommen werden, kann dies über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Bitte denken Sie bei Rechnungseinreichung immer daran, die Anlage für Verhinderungspflege vollständig ausgefüllt beizufügen.
Mit der Feststellung eines Pflegegrads können Sie jeweils am Monatsende ein Pflegegeld erhalten. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Pflegegrad, beginnend ab Pflegegrad 2 und bewegt sich zwischen 332 € und 947 €. Damit die Pflegegeldauszahlung erfolgen kann, sind Sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Pflegeberatungseinsatz durchzuführen. Im Pflegegrad 2 und 3 ist dies einmal im Halbjahr und im Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr fällig.
Den Pflegeberatungseinsatz können Sie ganz unkompliziert über unseren Kooperationspartner compass Pflegeberatung durchführen lassen!
Sie wünschen eine schnelle und unkomplizierte Terminvereinbarung? Nutzen Sie gerne das Rückrufformular. Compass wird sich zeitnah melden und einen Termin vereinbaren.